Halle-Center Peißen Halle-Center Peißen: Mitarbeiter des Klee-Gartenmarktes wollen Betriebsrat gründen

halle/landsberg - Teile der Belegschaft des Klee-Gartenfachmarkts am Halle-Center Peißen wollen heute einen neuen Anlauf nehmen, um einen Betriebsrat zu gründen. Das kündigte Rechtsanwalt Hermann Gloistein an, der mehrere Klee-Mitarbeiter vertritt. Bisherige Aktivitäten zur Gründung eines Betriebsrats waren Gloistein zufolge durch den Chef des Gartenmarkts, Thomas Gemein, behindert worden. Letzterer weist dies entschieden zurück.
In dem Gartenmarkt hängt seit Tagen der Haussegen schief. Grund ist die geplante Schließung im November. Vor diesem Hintergrund war allen 32 Mitarbeitern gekündigt worden. Laut Geschäftsführer Gemein soll jedoch die gesamte Belegschaft durch die Gartenmarktkette Dehner, die ab Dezember als neuer Mieter in das Objekt einsteigt, übernommen werden. Mehrere Mitarbeiter haben gegen die Kündigungen geklagt. Die Kläger gehören auch zu den Initiatoren für eine Betriebsratsgründung. Das Gremium soll dazu dienen, dass sie im Zusammenhang mit der Betriebsübernahme durch Dehner ihre Arbeitnehmerrechte besser wahren können. Die Kläger fürchten, dass sie nach der Kündigung doch nicht übernommen werden oder dass sie vom neuen Betreiber lohnmäßig schlechter gestellt werden könnten. Unterdessen hat Rechtsanwalt Gloistein, der nach eigenen Angaben neun Klee-Mitarbeiter vertritt und der die ausgesprochenen Kündigungen als rechtlich unzulässig bezeichnet, Gemein vorgeworfen, die angespannte Situation zwischen ihm und der Belegschaft zusätzlich zu verschärfen. Laut dem Anwalt haben seine Mandanten inzwischen gleich mehrere Kündigungen erhalten. „Jeder hat zwei Kündigungen bekommen, einer von ihnen sogar vier“, so Gloistein.
Gemein begründete dies mit formellen Erwägungen: Gesellschafter der bisherigen Klee-Betreiberfirma seien er und die Baumarktkette Toom. Es seien an alle Mitarbeiter vorsorglich jeweils zwei Kündigungen verschickt worden, eine mit Gemeins Unterschrift und eine mit der eines Toom-Verantwortlichen. Dass einer gleich vier blaue Briefe erhalten habe, liege daran, dass diesem Kollege aus disziplinarischen Gründen eine fristlose und darüber hinaus eine fristgerechte Kündigung (jeweils in zweifacher Ausführung) ausgesprochen worden sei, so Gemein. (mz/mit)