Grundbuchamt stoppt Siedler und Stiftung
Halle/MZ. - Der Vorgang hat zu heftigen Reaktionen seitens der Notare geführt. "Ich bin fassungslos. Die Haltung des Grundbuchamtes ist nicht nachvollziehbar", sagte Ludwig Schlereth, der einen Großteil der Verlängerungsverträge beurkundet hat. Die Rechtspfleger des Amtes sind jedoch der Auffassung, die Anträge seien zu spät eingereicht worden, viele erst am 30. Dezember. "Es war keine Zeit zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind", erläuterte Werner Budtke, Sprecher des Amtsgerichts, die Haltung des Grundbuchamtes. Da die Eintragungen nicht fristgemäß bis 31. Dezember erfolgt seien, "sind die Erbbaurechte erloschen und müssen neu bestellt werden". Schlereth erwiderte, die Behörde habe im Vorfeld den 30. Dezember als letzten Abgabetermin gebilligt.
Für die Bürger würde ein erneuter Anlauf doppelte Kosten verursachen. Schlereth will beruhigen: "Niemand braucht sich Sorgen machen, dass er sein Haus verlassen muss." Eigentümer der Grundstücke ist die Hospitalstiftung St. Cyriaci et Antonii, die noch im Herbst mit vielen Siedlern über die neuen Erbbau-Konditionen uneins war (die MZ berichtete). "Den Konflikt haben wir rechtzeitig gelöst und Verträge zur Fortsetzung des Erbbaurechts unterzeichnet", so Bürgermeisterin Dagmar Szabados, Vorstandschefin der Stiftung. "Ich finde es unerträglich, was das Grundbuchamt da gemacht hat", fügte sie an. Viele ältere Bewohner seien dadurch in Angst gestürzt worden. Man säße aber in einem Boot. "Die Siedler und die Stiftung haben das gleiche Interesse daran, das Erbbaurecht zu verlängern."
Notar Schlereth kündigte juristische Schritte gegen die Behörde an. Sie habe im Vorjahr zu verstehen gegeben, dass Unterlagen zunächst auch unvollständig eingereicht werden können. "Wenn es dagegen Bedenken gab, hätten sie mitgeteilt werden müssen", sagte er.