Trotz Gedenktag in Halle Trotz Gedenktag: Gericht hat entschieden -Rechtsextremist Liebich darf in Halle marschieren
Die Polizeiinspektion Halle hatte zwei Versammlungen von Sven Liebich am heutigen Samstag untersagt. Vor Gericht bekam der Rechtsextremist aber Recht.
Halle (Saale)/MZ - Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Hallenser Sven Liebich darf am heutigen 9. Oktober, dem Gedenktag an die Opfer des rechtsextremen Terrors vor zwei Jahren, zwei Versammlungen in Halle abhalten. Die Polizeiinspektion Halle als Versammlungsbehörde hatte am Freitag die Kundgebungen verboten. Liebich war daraufhin vor der Verwaltungsgericht gezogen.
Dort hatte er am Freitagabend Recht bekommen. Die Polizeiinspektion legte daraufhin Beschwerde beim OVG ein - die am Samstagmorgen abgelehnt wurde. Liebich will ab 15 Uhr auf dem Markt gegen die Corona-Politik demonstrieren. Zudem palnt er, ab 17 Uhr vom Friedemann-Bach-Platz mit einem Aufzug durch die Innenstadt bis zum Markt zu marschieren.
Nach MZ-Informationen hatte die Polizeiinspektion die Verbote mit dem besonderen Gedenken am 9. Oktober begründet. Man wollte vermeiden, dass die Erinnerungen an die Opfer des rechtsextremen Terrors gestört werden.