Freispruch für OB Wiegand Freispruch für OB Wiegand: Staatsanwaltschaft prüft Revision

Halle (Saale) - Die Staatsanwaltschaft Halle prüft derzeit, ob sie gegen den Freispruch für Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) in Revision geht. „Wir werden bis Ende der Woche eine Entscheidung treffen“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann auf MZ-Anfrage.
Laut der Strafprozessordnung hat die Anklage die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision schriftlich bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes einzulegen. Mindestens einen Monat später muss eine ausführliche schriftliche Begründung erfolgen. Über den Antrag muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Bei der Revision gibt es keine neue Beweiserhebung. Es wird ausschließlich geprüft, ob Rechtsfehler vorliegen.
Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Helmut Tormöhlen hatte am Montagnachmittag OB Wiegand vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen 16 Monate Haft auf Bewährung gefordert. In dem siebenmonatigen Verfahren war Wiegand vorgeworfen worden, seinen drei engsten Mitarbeiter höhere Gehälter zugebilligt zu haben, als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Die Verteidigung hatte stets einen Freispruch gefordert.
Sollte sich die Staatsanwaltschaft gegen einen Revisionsantrag entscheiden, wäre der Freispruch für Wiegand rechtskräftig. (mz)