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Dreimal aus Psychiatrie ausgebüxt Dreimal aus Psychiatrie ausgebüxt: Das sagt die Klinik zu den Ausbrüchen

Von Dirk Skrzypczak 19.11.2020, 16:59
Am Samstagabend wurde auch das SEK angefordert, um den flüchtigen Patienten aufzuspüren. In einem Wohnblock in der Grenobler Straße wurde er entdeckt. Das SEK rückte mit einer Kettensäge an, um Türen aufzubrechen. 
Am Samstagabend wurde auch das SEK angefordert, um den flüchtigen Patienten aufzuspüren. In einem Wohnblock in der Grenobler Straße wurde er entdeckt. Das SEK rückte mit einer Kettensäge an, um Türen aufzubrechen.  Marvin Matzulla

Halle (Saale) - Das Psychiatriezentrum der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Halle hat sich am Donnerstag zu einem 29 Jahre alten Patienten geäußert, der in den vergangenen Tagen dreimal aus dem Krankenhaus ausgebrochen war. Ein Großaufgebot der Polizei hatte den Mann, der Gewaltstraftaten angedroht hatte, gesucht und wieder in die Einrichtung zurückgebracht. Das führte so Debatten in sozialen Netzwerken, die die Awo-Klinik zur Reaktion bewegen.

„Wir sind ein psychiatrisches Fachkrankenhaus und verfügen über eine geschützte Station für Patienten, die gegebenenfalls nach dem Gesetz für Psychisch Kranke gegen ihren Willen eingewiesen sind, um medizinisch behandelt zu werden“, sagte Chefarzt Frank Pillmann. Das Psychiatriezentrum sei aber keine Spezialeinrichtung für psychisch kranke Straftäter und deshalb auch nicht wie ein Gefängnis gebaut und gesichert.

„Das Gesetz setzt den Ärzten bei der Anordnung sehr enge Grenzen"

Bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung würden in der Klinik mit richterlicher Genehmigung aber weitergehende Freiheitseinschränkungen bis hin zur Fixierung vorgenommen. „Das Gesetz setzt den Ärzten bei der Anordnung solcher Eingriffe sehr enge Grenzen und verlangt zu Recht, dass die Zwangsmaßnahmen bei der Besserung des Zustands möglichst rasch wieder gelockert werden“, heißt es.

Bei dieser schwierigen Abwägung könne es im Einzelfall dazu kommen, dass Patienten die Lockerungen nutzen, um aus dem Krankenhaus flüchten. Im vorliegenden Fall des 29-Jährigen habe die Krankenhausleitung abgewogen, welche Sicherungsmaßnahmen notwendig und vertretbar seien.

„Wir bedauern sehr, dass es dem Betroffenen möglich wurde, sich durch die Überwindung von Barrieren der Behandlung zu entziehen“, so Pillmann. Man werde nun kritisch prüfen, wie sich solche Vorfälle besser vermeiden ließen. Das Fachkrankenhaus diene nicht nur dazu, Patienten zu sichern. Ziel sei die Heilung der Erkrankten. (mz)