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Disziplinarverfahren Disziplinarverfahren: Wiegand geht gegen Urteil gerichtlich vor

17.01.2014, 15:42
Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos)
Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) Archiv/Meinicke Lizenz

Halle (Saale)/MZ - Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wird gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Magdeburg Berufung einlegen. Das bestätigte er gegenüber der MZ. In dem Verfahren geht es um das Disziplinarverfahren aus seiner Zeit als Beigeordneter unter Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD). Sie hatte Wiegand vorgeworfen, er habe entgegen ihrer Weisung eine Zusammenarbeit mit seiner damaligen persönlichen Referentin abgelehnt. Stattdessen habe er alles unternommen, um Sabine Ernst, die heute das OB-Büro leitet, unbefristet einzustellen. Szabados hatte Wiegand deswegen das Gehalt um 20 Prozent - das sind rund 17?000 Euro - gekürzt. Dagegen hatte der heutige Oberbürgermeister vor dem Verwaltungsgericht geklagt und war am 6. November des vergangenen Jahres unterlegen (die MZ berichtete).

In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung werden die Vorwürfe gegen Wiegand im Kern bestätigen. So sind die Richter davon überzeugt, dass er seine ehemalige Referentin gemobbt habe. Wiegand habe sie systematisch ausgegrenzt und dafür gesorgt, dass sie völlig unbeschäftigt bliebe. Mit diesem Verhalten soll er versucht haben, sie von der Stelle zu verdrängen und sie an Ernst zu vergeben. Wiegand sei „hartnäckig, beharrlich und planvoll bestrebt gewesen, seine eigene Personalpolitik zu betreiben“, heißt es in der Begründung.

Wiegand wies gegenüber der MZ die Aussagen des Verwaltungsgerichtes zurück. „Die Fakten, die da zusammengestellt sind, stimmen nicht und sind aus der Luft gegriffen.“ Mit einer Entscheidung, ob die Berufung zugelassen wird, ist laut der Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg Claudia Blaurock frühestens in drei Monaten zu rechnen.