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Bis zu zwei Jahre Haft  Corona Quarantäneregeln: Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft - "Verstöße stellen Straftaten dar"

Von Silvia Zöller 14.10.2020, 06:58
Oberbürgermeister Bernd Wiegand mit Mundmaske
Oberbürgermeister Bernd Wiegand mit Mundmaske TV Halle

Halle (Saale) - Die Zahlen der aktuell mit dem Coronavirus infizierten Einwohner in Halle steigt jeden Tag. Am Dienstag waren 110 Einwohner beim Gesundheitsamt als infiziert gemeldet, der kritische Schwellenwert liegt mittlerweile bei 27,44 Einwohnern pro 100.000 Einwohner, die sich innerhalb von sieben Tagen neu infiziert haben.

Bislang galt in Halle ein Schwellenwert von 35 als Grenze, ab dem Beschränkungen angeordnet werden. In der Pressekonferenz am Dienstag sagte Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) nun überraschend: „Wir haben ein erhöhtes Niveau, 30 ist die Marke für weitere Maßnahmen.“ Später räumte Stadtsprecher Drago Bock jedoch ein, dass es sich hierbei um einen Versprecher gehandelt habe: „Es gilt weiter der Schwellenwert 35.“

„Es hängt davon ab, wo das Infektionsgeschehen zunimmt“

Was genau auf die Hallenser im Falle des Falles zukommen wird, erklärten jedoch weder Wiegand noch Amtsärztin Christine Gröger. „Es hängt davon ab, wo das Infektionsgeschehen zunimmt“, so Gröger. „Welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, wird auf den genauen Fall abgestimmt“, sagte Wiegand. Es komme etwa darauf an, wie ausgelastet das Gesundheitssystem ist oder ob viele Ältere betroffen sind. Die Stadt werde „die Anordnung treffen, die sie für richtig hält“, wenn nötig auch über die geltende Eindämmungsverordnung hinaus.

Wie ernst die Lage ist, zeigt sich auch daran, dass die Stadt 45  Quarantäne-Kontrollen durchgeführt und dabei vier Verstöße festgestellt hat. Die Personen waren nicht, wie angeordnet, zu Hause - und haben nun deswegen eine Strafanzeige erhalten. „Diese Verstöße gegen die Quarantäne-Anordnungen stellen Straftaten dar“, machte der OB deutlich.

Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft

Den Betroffenen drohen Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft, erklärte Oberstaatsanwältin Heike Geyer auf MZ-Nachfrage. Sollte der oder die Betroffene durch das Verlassen der Quarantäne andere Personen nachweislich angesteckt haben, drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft. Seit Beginn der Pandemie hat die Stadt bereits 16 Strafanzeigen wegen Quarantäne-Verstößen gestellt.

Auch Supermärkte will die Stadt jetzt genauer unter die Lupe nehmen, da es Hinweise gegeben hat, dass hier schlampig mit den Hygienevorschriften umgegangen wird - und etwa keine Desinfektionsmittel für die Kunden bereit gestellt werden.

Quarantänemaßnahmen an Schulen und Horten

Aufgrund der zahlreichen Quarantänemaßnahmen an Schulen und Horten gebe es eine Verunsicherung, was zu tun ist und ob auch die ganze Familie in Quarantäne muss - dafür gibt es nun ein Schaubild auf der Homepage der Stadt, das einige Eventualitäten klärt. Aber eben nicht alle: „Im Einzelfall kann davon abgewichen werden“, betont Wiegand.

Kommt ein erneuter Lockdown für die Stadt? Wiegand betont, dass es nur „so viele Eingriffe wie nötig, so wenige wie möglich“ geben wird. Ab sofort will die Stadtverwaltung wieder von Montag bis Freitag tagesaktuell in Pressekonferenzen über die Entwicklung informieren. (mz)