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Corona-Demo in Halle Corona-Demo in Halle: AfD zieht vor Gericht: Partei will Beschränkungen aushebeln

Von Dirk Skrzypczak 16.11.2020, 11:58

Halle (Saale) - Vor ihrer Kundgebung gegen die "Corona-Diktatur" am Montagabend ab 18 Uhr auf dem Hallmarkt in Halle ist der AfD-Landesverband vor das Verwaltungsgericht gezogen. Mit einem Eilantrag will die Partei die von der Polizei angeordneten Beschränkungen aushebeln. Das Gesundheitsamt der Stadt hatte festgelegt, dass bei allen Versammlungen, die am Abend in der Innenstadt angemeldet wurden, sowohl die Maskenpflicht als auch die Abstandsregel gilt. Maximal 200 Teilnehmer sind auf dem Hallmarkt zugelassen. Die AfD rechnet mit mindestens 300 Personen. Eine Entscheidung des Gerichts stand Mittag noch aus.

Bislang wurden vier Kundgebungen auf dem Markt, dem Hallmarkt sowie für den Salzgrafenplatz angemeldet. Das Bündnis Halle gegen Rechts will ab 17 Uhr gegen die AfD sowie Verschwörungstheoretiker protestieren. Dazu hat das Bündnis Aktionen auf dem Markt aber auch vor dem Finanzamt sowie auf der Treppenanlage zwischen Markt und Hallmarkt angemeldet.

Demonstranten dürfen nicht Fußwege oder andere Plätze für die Versammlungen nutzen

Auch die Initiative Omas gegen Rechts will gegen die AfD-Kundgebung demonstrieren. Rechtsextremist Sven Liebich hat seine Kundgebung auf dem Markt für 19.15 Uhr angesetzt. Laut Stadt sind auf dem oberen und unteren Markt jeweils nur 250 Teilnehmer der Kundgebungen zulässig, auf dem Salzgrafenplatz sind es 150. Wie Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) am Sonntag erklärte, sei es nicht gestattet, Fußwege oder andere Plätze für die Versammlungen zu nutzen.

„Zunächst sind die Leiter der Versammlungen dafür verantwortlich, dass diese Beschränkungen auch umgesetzt werden. Sofern die Polizei bzw. die Versammlungsbehörde hier Verstöße feststellen, wird unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschritten“, sagte Ralf Karlstedt, Sprecher der Polizeiinspektion Halle, der MZ. Angaben zu Einsatzstärken will die Polizei erst nach Einsatzende bekanntgeben. (mz)