Bürgermeister von Landsberg Bürgermeister von Landsberg: Vor Gericht gescheitert: Rathaus ist für Heinrich tabu

Landsberg - Der seit November 2015 vom Dienst suspendierte Bürgermeister der Stadt Landsberg im Saalekreis, Olaf Heinrich (parteilos), darf bis zum Abschluss des gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens nicht wieder auf den Chefsessel im Rathaus zurückkehren. Nachdem Heinrich zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg mit einem Widerspruch gegen die vorläufige Amtsenthebung durch das Landesverwaltungsamt gescheitert war, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Suspendierung rechtens ist. Gleiches gilt für den ebenfalls vorläufig seines Postens enthobenen Stellvertreter Heinrichs, Christian Hoppe. Für die beiden Beamten ist damit zunächst das Ende der Fahnenstange erreicht. OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar, Widersprüche unzulässig.
Zwei Beamten werden mehr als 20 Vergehen angelastet
Das Landesverwaltungsamt hatte Heinrich und Hoppe am 26. November vergangenen Jahres vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Behörde lastet den beiden Beamten mehr als 20 Vergehen im Zusammenhang mit der städtischen Tochtergesellschaft Energy Landsberg an. Der Stadt sei dabei ein finanzieller Schaden im sechsstelligen Euro-Bereich entstanden, heißt es in der 30-seitigen Disziplinarverfügung, die der MZ vorliegt.
Die Aktivitäten der Firma, die 2010 mit dem Ziel, einen Solarpark zu bauen, gegründet wurde, hatten zuvor einen langen Streit in Landsbergs Stadtrat ausgelöst. Heinrich, gegen den zudem die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte, war alleiniger Gesellschafter, sein Vertreter Hoppe bis zu ihrer Auflösung 2013 im Nebenjob Geschäftsführer der Energy Landsberg.
Landesverwaltungsamt bereitet eine Disziplinarklage vor
Wegen der Schwere der Vorwürfe bereitet das Landesverwaltungsamt eine Disziplinarklage gegen das Landsberger Führungsduo vor. Ziel ist, beide aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Mit der Suspendierung im vergangenen Jahr mussten Heinirch und Hoppe ihre Schlüssel zum Rathaus und zu kommunalen Gebäuden abgeben und durften diese seither ohne Erlaubnis nicht mehr betreten. Verbunden mit der vorläufigen Dienstenthebung müssen beide auch auf die Hälfte ihrer Gehälter verzichten.
Heinrich und Hoppe haben sich seit ihrer Suspendierung bisher nicht öffentlich geäußert. Die Amtsgeschäfte im Landsberger Rathaus führt seit 1. September der Köthener Ex-Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander. (mz)