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"Bahnhof Rosengarten" "Bahnhof Rosengarten": Ein Einsturz mit Ansage

Von Timo Schmitz 30.08.2016, 11:00
Das Dach des Saalanbaus ist fast komplett eingestürzt.
Das Dach des Saalanbaus ist fast komplett eingestürzt. Christian Vidovic

Halle (Saale) - Eigentlich dürfte es niemanden überraschen, dass das Dach des Saalgebäude der ehemaligen Gaststätte „Bahnhof Rosengarten“ am Wochenende nachgegeben hat. Bereits ein Gutachten vom Mai 2015, welches der Eigentümer in Auftrag gegeben hat und das der MZ in Teilen vorliegt, legt nahe, dass die Wand im Inneren sehr stark an Pilz- und Algenbefall leidet und daher akut einsturzgefährdet ist.

Die zuständige Abteilung des Landesverwaltungsamts, sah im August 2015 dennoch einen Abriss des Saalgebäudes samt Anbau als „nicht genehmigungsfähig“ und verwies darauf, dass mit dem Abriss das Kulturdenkmal zerstört werden würde.

Schon am Mittwoch war eine Decke im denkmalgeschützten Saalgebäude eingestürzt. Dabei ist ein Teil der maroden Wand mitgerissen worden, so dass ein großes Loch in der Wand entstand. Das herabfallende Mauerwerk hatte dabei einen Bauzaun mitgerissen und ist auf den Bürgersteig gefallen.

Nur Anbau eingestürzt

Der Eigentümer Majed Habach wies gegenüber der MZ daraufhin, dass es sich bei dem Saal generell nur um einen einfachen Anbau handele. Die beiden Wirtschaftsgebäude, die für ihre Jugendstil-Elemente bekannt sind, möchte er erhalten und instandsetzen. Die Sanierung des Saals jedoch sei nicht mehr möglich. In dem Schreiben der Stadt wird die Unzumutbarkeit einer Sanierung zurückgewiesen. Es sei nicht hinreichend ausgeschlossen, dass das Gebäude trotz der im Gutachten genannten Schädigungen, erhalten werden könnte.

Eine statische Stellungnahme eines Ingenieurs vom Tag des ersten Einsturzes weist daraufhin, dass eine Sicherung des bereits teileingestürzten Gebäudes nicht mehr möglich ist. Zudem ist ein Komplettabriss des Seitenflügels unbedingt zeitnah vorzunehmen, um Gefahren abzuwehren.

Abriss bleibt ungewiss

Wenn Gefahren für die Allgemeinheit bestehen, rückt der Denkmalschutzaspekt in den Hintergrund und die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in den Vordergrund, sagte die Sprecherin des Landesverwaltungsamts Denise Vopel. Ob dieser Fall durch den weitergehenden Einsturz der ehemaligen Gaststätte nun gegeben ist, konnte aber bis Redaktionsschluss nicht geklärt werden.

Das Schicksal des ganzen Geländes, welches der Besitzer im Jahr 2013 erworben hat, um die Wirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken umzunutzen, steht damit weiter offen. Zuständig dafür ist aber nun wiederum die Stadt Halle. (mz)