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Landgericht Landgericht: Doktor rettet Angeklagten nicht vor Haft

Von Ilka Hillger 05.04.2018, 13:09

Gräfenhainichen - Das Landgericht Dessau hat am Mittwoch die Berufung eines Angeklagten aus Gräfenhainichen verworfen. Der 31-Jährige war nicht zur Verhandlung vor der 4. Strafkammer erschienen und seine Entschuldigungsgründe hielt die Kammer nicht für ausreichend. Selbst der Anwalt von Matthias L. zeigte sich überrascht vom Fernbleiben seines Mandanten.

Nur Minuten zuvor, so Rechtsanwalt Roland Lange, habe ihn der Arbeitgeber des Angeklagten über einen Unfall von Matthias L. informiert. Demnach solle dem Mann etwas Ätzendes in der Hand explodiert sein und er sich im Krankenhaus befinden.

Das klang dann doch nach einer abenteuerlichen Geschichte, der der Vorsitzende Richter Thomas Knief genauer nachgehen wollte. Ein erneuter Anruf beim Arbeitgeber des Angeklagten relativierte bereits das Ereignis, denn nun, so war die Auskunft, saß Matthias L. bei seinem Allgemeinmediziner in der Sprechstunde.

Den rief sodann Richter Knief persönlich an und bat darum, die Behandlung des Angeklagten vorzuziehen und seine Verhandlungsfähigkeit festzustellen. „Der Angeklagte ist nicht verhandlungsunfähig“, lautet nach einer Stunde Wartezeit die Nachricht des Richters. In der Folge stellte der Staatsanwalt den Antrag, die Berufung zu verwerfen.

Abzuwarten bleibt, ob auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückziehen und Matthias L. erneut Rechtsmittel einlegen wird. Für den 31-Jährigen geht es immerhin um einiges. Ihm wird das unerlaubte Handeltreiben mit Crystal vorgeworfen. In zehn Fällen soll dies zwischen September 2011 und März 2012 in Gräfenhainichen geschehen sein.

Das Schöffengericht in Wittenberg sah dies als erwiesen an und verurteilte Matthias L. im April des vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Vor dem Landgericht in Dessau hätte nun eine umfangreiche erneute Beweisaufnahme erfolgen sollen.

Drei Verhandlungstermine waren bereits vorgesehen, allein am Mittwoch waren sechs Zeugen geladen. „Ich hätte mich auch gerne noch einmal mit diesem Fall beschäftigt“, sagte Anwalt Lange enttäuscht. (mz)