Tote Babys von Benndorf Tote Babys Benndorf: Fall wird neu aufgerollt, Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Mutter auf

Benndorf/Halle - Der Fall hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Anfang dieses Jahres fand die Polizei in Benndorf in einem Gefrierschrank zwei tote Babys. Die Säuglinge waren direkt nach der Geburt getötet und jahrelang in Plastiktüten aufbewahrt worden.
Im April hat das Landgericht Halle die 46-jährige Mutter Steffi S. wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Doch nun muss der Fall komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Eine andere Strafkammer muss den Fall noch einmal verhandeln und eine neue Entscheidung treffen.
Mutter von toten Babys hat mit Revision Erfolg
Wie es in dem jetzt veröffentlichten Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs heißt, habe die Revision der Angeklagten Erfolg. Dabei geht es nicht um den Schuldspruch an sich, sondern um die verhängte Strafe.
Die obersten Richter sehen Rechtsfehler bei der Strafzumessung. Sie beziehen sich auf einen Umstand, den das Landgericht strafverschärfend gewertet habe. Das Gericht hatte ausgeführt, dass die Angeklagte auch die Möglichkeit gehabt hätte, anders zu handeln.
Mutter hätte Babys zur Adoption freigeben können
Sie hätte die Kinder beispielsweise zur Adoption freigeben können. Dieser Umstand dürfe nach Auffassung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht strafverschärfend gewertet werden. Man könne nicht ausschließen, dass das Landgericht „bei rechtsfehlerfreier Strafzumessung“ zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre, so der Bundesgerichtshof.
Verteidigerin Carolin Greiner Mai hatte für ihre Mandantin Revision gegen das Urteil eingelegt. „Es kommt ja nicht so häufig vor, dass man beim BGH Erfolg hat“, sagte die Rechtsanwältin aus Halle auf MZ-Anfrage.
Sie hatte im Prozess sechs Jahre Haft wegen Totschlags in zwei minderschweren Fällen beantragt. „Wir werden sehen, was in der neuen Verhandlung herauskommt“, so die Rechtsanwältin. Ihre Mandantin sitzt seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.
Lebensgefährte Uwe W. aus Benndorf steht ebenfalls vor Gericht
Erst vor gut einer Woche hatte das Amtsgericht Eisleben gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Steffi S. verhandelt. Der 55-jährige Uwe W. aus Benndorf muss sich wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung sowie der Störung der Totenruhe verantworten.
W. hatte im Januar dieses Jahres die Polizei über die toten Babys in der Kühltruhe informiert. Allerdings soll er mindestens eine der Leichen schon Monate vorher entdeckt haben. Mit diesem Wissen soll er seine Ex-Partnerin zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Das Amtsgericht hat nach mehrstündiger Verhandlung das Verfahren an das Landgericht verwiesen. (mz)