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Fahndung Polizei bittet um Mithilfe - Suche nach möglicherweise vermisstem Jungen

Er soll sich auf dem Gelände des Bergbaukrankenhauses in Eisleben aufgehalten haben. Mittlerweile geht die Polizei nicht mehr von einem verschütteten Jungen aus.

Aktualisiert: 04.07.2022, 11:44
Ehemaliges Bergbaukrankenhaus in Eisleben. Relief an der Außenmauer des Krankenhaus.
Ehemaliges Bergbaukrankenhaus in Eisleben. Relief an der Außenmauer des Krankenhaus. Jürgen Lukaschek

Eisleben - Die Polizei bittet um Mithilfe bei einer Öffentlichkeitsfahndung. Es geht um einen Jungen, der sich möglicherweise auf dem Gelände des Bergbaukrankenhauses in Eisleben befindet. Am Montagmorgen hatte gegen 7 Uhr ein augenscheinlich sehr aufgeregter 13-15-jähriger Junge einem Mitarbeiter einer Baustelle mitgeteilt, dass sein Freund im Bergbau-Krankenhaus verschüttet wurde und nun verletzt sei, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Danach rannte der Junge von der Kasseler Straße in Richtung Breiter Weg. Im Verlauf des Vormittags korrigierte die Polizei ihre Mitteilung. „Die weiterführenden Ermittlungen haben ergeben, dass durch den hinweisgebenden Jugendlichen lediglich geäußert wurde, dass sein Freund verletzt sei. Es wird demzufolge nicht davon ausgegangen, dass ein Kind verschüttet wurde. Die Suchmaßnahmen dauern weiterhin an“, hieß es dort.

Seit einem Brand 1998 steht das Gebäude leer. Vor rund zwei Wochen war auf dem Gelände ein Schornstein gesprengt worden.

Die Polizei bittet nun um Mithilfe bei der Suche nach dem hinweisgebenden Jugendlichen. Weiterhin bittet die Polizei um Hinweise, ob ein Kind/ Jugendlicher vermisst wird.

Hinweise zum gegenwärtigen Aufenthalt des Zeugen, sowie zu einer möglichweise vermissten Person richten Sie bitte an das Polizeirevier Mansfeld-Südharz, Telefon 03475/670-293, oder jede andere Polizeidienststelle.

Anmerkung: In einer frühreren Version hatte die Polizei mitgeteilt, dass man „intensiv nach einer möglicherweise verletzten Person im ,Bergbau-Krankenhaus', sowie im Umkreis“ suche. Von einer möglichen Verletzung des Kindes gehe man zwar immer noch aus, allerdings nicht mehr von einer Verschüttung. Wir haben die Stelle im Text korrigiert. (mz/js)