Kastrationspflicht Kastrationspflicht: Tierheim-Vorschlag vor Prüfung

eisleben/MZ - Der Vorschlag des Tierheimvereins Eisleben, für freilaufende Katzen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in den Gemeindeordnungen zu verankern, stößt vor allem in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land auf ein positives Echo. Die Städte Eisleben und Hettstedt, die ebenso wie die Seegebietsgemeinde durch einen Kooperationsvertrag mit dem Eisleber Tierheim am Sandgraben verbunden sind, halten sich mit Beurteilungen des Tierheim-Vorschlags noch zurück.
Frank Höricht, Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Seegebietsgemeinde, hält den Vorschlag für „eine sehr gute Idee“. Längst seien die freilaufenden Katzen im Seegebiet zu einem „richtigen Problem“ geworden, so Höricht. Vor allem in den Kleingartenanlagen seien streunende Katzen ein Problem, deren Population sich auch ständig vergrößere. Höricht merkt allerdings an, dass jetzt zu prüfen sei, in wieweit sich die Vorschläge der Tierheimvereins in die Gemeindeordnung einarbeiten lasse. Diese rechtliche Prüfung stehe noch aus.
Ähnlich hat sich die Eisleber Stadtverwaltung geäußert. Nach den Worten von Stadtsprecher Maik Knothe müsse generell geprüft werden, ob die Tierheim-Vorschläge „rechtlich umsetzbar“ seien. Auch in der Lutherstadt müsse zunächst geprüft werden, wie eine solche Verordnung zur Kastration und zur Kennzeichnung der Katzen „juristisch wasserdicht“ in die Gemeindeordnung aufgenommen werden könne.
Nach Auskunft des Büros des Hettstedter Bürgermeisters Danny Kavalier (CDU) soll über den Tierheim-Vorschlag in der kommenden Woche beraten werden. Im Vorfeld dieser Beratung wollte sich Kavalier nicht äußern.
Für Andreas Stude, Chef des Tierheimvereins, stellt die rechtliche Prüfung der Verordnung keine unüberwindbare Hürde dar. Er verweist darauf, dass bereits 2008 die Stadt Paderborn eine solche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in ihre „ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ aufgenommen habe. In Paderborn würden demnach Mitarbeiter der Veterinärbehörde Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung aufklären. Das habe zu positiven Effekten geführt.
Nicht vergessen werden dürfe, so Stude, dass sich die Verordnung an Katzenhalter richte, die ihren Tieren Zugang ins Freie gewähren und an jene Mitmenschen, die freilaufende Katzen füttern. Auf einen positiven Nebeneffekt macht Stude außerdem noch aufmerksam: Entlaufene Katzen, die mit Chip oder Tätowierung gekennzeichnet sind, könnten ihren Besitzern unverzüglich zurückgegeben werden.