Bürger im Streit mit AZV Eisleben-Süßer See Bürger im Streit mit AZV Eisleben-Süßer See: Wird gegen Beitragssatz geklagt?

Eisleben - Die Überlegungen der Bürger, wie sie gegen die vom Abwasserzweckverband (AZV) Eisleben-Süßer See geforderten Beiträge für Abwasseranschlüsse, die vor 1991 erfolgt sind, vorgehen können, sind vielseitig. Eine Bürgerinitiative oder einen Verein zu gründen, hieß es bei Veranstaltungen in Eisleben und Helbra. „Das würde viel zu lange dauern. Es ist keine Zeit mehr“, meint hingegen Wilfried Schön, Sprecher der Hettstedter Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen. Schön schlug am Montagabend im Eisleber Wiesenhaus einen Musterprozess vor.
Mit diesem könne die Satzung und die Globalberechnung, die zur Ermittlung des Beitragssatzes diente, rechtlich geprüft werden. Allerdings muss die Verbandsversammlung den Musterprozess zulassen. Die Vorsitzende Jutta Fischer, zugleich Oberbürgermeisterin von Eisleben, hat schon gehandelt und für kommenden Montag eine außerordentliche Sitzung der Verbandsversammlung einberufen. Was aber noch nicht heißt, dass die Vertreter dem Musterprozess zustimmen.
Wenn ja, dann schlägt Schön vor, dass alle Bürger, die mitklagen wollen, sich zu einer Klagegemeinschaft zusammenschließen. Sie müssten Widerspruch gegen ihre jeweiligen Bescheide einlegen. Die Zustimmung zum Musterprozess würde zugleich für den AZV bedeuten, dass er nicht alle Widersprüche der Klagegemeinschaft bearbeitet und beantwortet. „Nur einen oder zwei“, sagt Schön. An einem - es muss laut Schön nicht der mit der höchsten Summe sein - könne die Klage vorbereitet werden. Der Hettstedter rät, unbedingt einen Anwalt damit zu beauftragen. „Am besten einen Spezialisten für Kommunalrecht.“ Dieser werde dann die Klage ausarbeiten und für die Gemeinschaft beim Verwaltungsgericht in Halle einlegen. Ohne Geld funktioniert das allerdings nicht. So müsse die Klagegemeinschaft den Anwalt und einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen, sagt Schön. „Aber je mehr Leute mitmachen, umso weniger wird es für jeden.“ Habe die Klage Erfolg, müsste auch allen Widersprüchen der Bürger der Klagegemeinschaft stattgegeben werden.
Haben die vom AZV Beauftragten korrekt gearbeitet?
Sieht er denn Chancen auf Erfolg? Für ihn habe es den Anschein, als seien die in der Globalberechnung ermittelten Beitragssätze zu hoch. Ob die Zahlen für die Kläranlage in Rollsdorf korrekt eingearbeitet worden sind, müsse geprüft werden, so Schön und er fügt an: „Es muss sich zeigen, ob die vom AZV Beauftragten korrekt gearbeitet haben.“
Der Hettstedter will die Bürger aus Eisleben und Umgebung bei einem geplanten Vorgehen unterstützen. Er sagt aber auch: „Ich werfe nur den Ball zu, spielen müssen sie alleine.“ Denn mit dem aus der Bürgerinitiative heraus gegründeten Verein in Hettstedt, der gegen die Satzungen des AZV Wipper-Schlenze gerichtlich vorgehen will, haben er und seine Mitstreiter jede Menge zu tun. Sie machen Informationsveranstaltungen und bieten Sprechstunden an, um Mitglieder zu gewinnen und so das Geld für eine angestrebte Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht zusammenzubekommen. (mz)
