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Verwaltungsgericht in Halle Verwaltungsgericht in Halle: Initiative "Schloßplatz" Dessau scheitert mit einem Eilverfahren

14.10.2019, 14:57
Der Stadtrat muss noch einmal über den Schloßplatz entscheiden.
Der Stadtrat muss noch einmal über den Schloßplatz entscheiden. Thomas Ruttke

Halle/Dessau - In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Halle am Montag den Antrag eines der Initiatoren des Bürgerentscheids „Rettet den Schloßplatz“ in Dessau abgelehnt, mit dem dieser eine Entscheidung des Dessau-Roßlauer Stadtrates am Mittwoch verhindern wollte. Dort steht der Bürgerentscheid noch einmal auf der Tagesordnung.

Der Versuch, mit einem Bürgerentscheid zu verhindern, dass der Schloßplatz in Dessau zur Errichtung eines Hotelkomplexes ohne historisierende Gestaltungsvorgaben verkauft wird, war Anfang September knapp gescheitert, weil das dafür erforderliche Quorum von 20 Prozent der Ja-Stimmen um 432 Stimmen verfehlt wurde.

In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte der Initiator des Bürgerbegehrens seine Klage damit begründet, dass der Bürgerentscheid fehlerhaft durchgeführt worden sei. „Damit kann er in diesem Verfahren aber keinen Erfolg haben“, teilte das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit.

„Das Bürgerbegehren ist mit seiner Durchführung beendet. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit seiner Durchführung und des festgestellten Ergebnisses ist durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen.“ Nachdem das Bürgerbegehren gescheitert sei, habe der Stadtrat nunmehr lediglich noch über den Inhalt des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Der Stadtrat hatte schon im April eine Art Vorratsbeschluss gefasst: Die Übertragung des Grundstücks erfolgt, wenn der Bürgerentscheid scheitert. Dies sollte ein Zeichen an den Investor sein. Jetzt muss noch ein neuer Beschluss her.

(mz)