Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht: Dessaus Klage ohne Chance
Dessau/MZ. - Das Dessauer Verwaltungsgericht hat die Klage der Stadt Dessau gegen das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt abgewiesen. Die Stadt wollte damit gegen die ihrer Meinung nach bestehende Ungleichbehandlung mit Halle und Magdeburg protestieren. Zu unrecht, wie nun die 4. Kammer des Gerichts entschied.
Dass die beiden größten Städte Sachsen-Anhalts pro Einwohner zwölf Prozent mehr an Zuweisungen bekommen als die ebenfalls kreisfreie Stadt und das Oberzentrum Dessau, sei keinesfalls willkürlich. Der Landesgesetzgeber sei zu einem angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen verpflichtet: Die konkrete Festsetzung, entschied nun das Gericht, habe noch innerhalb des Gestaltungsspielraums des Landes gelegen.
"Ich bin vom Tenor des Urteils enttäuscht", sagte Dessaus Finanzdezernent und Bürgermeister Jürgen Kessing. "Wir werden die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und dann in Abstimmung mit dem Stadtrat entscheiden, wie wir weiter vorgehen." Es gelte Zeit, Dauer und die Kosten des Verfahrens abzuwägen - und auch die Erfolgsaussichten. "Das Urteil scheint doch relativ klar zu sein."
Geht es nach Jan Endler von der Berliner Kanzlei Linklaters, Oppenhoff & Rädler legt die Stadt Dessau Berufung ein und wagt den Schritt zum Oberverwaltungsgericht. "Die Stadt hat die besseren Argumente", sagte der Rechtsanwalt der Stadt, "erstaunt" darüber, dass das Gericht diese nicht aufgenommen habe. "Ich denke, die Verhandlung hat noch einmal ausdrücklich gezeigt, wie ungerecht eigentlich die Finanzverteilung ist. Es fehlen dafür die klaren Kriterien. Wo liegt der objektive Grund dafür, dass der Stadt Dessau fast sieben Millionen Euro vorenthalten werden?"
Liegt der Grund darin, dass sich die Städte 1994 einvernehmlich auf eine Staffelung geeinigt haben? Werner Reinhold, Referatsleiter Kommunale Finanzen im Innenministerium, hatte in der Verhandlung auf eine Anhörung verwiesen und ein Protokoll vorgelegt, in dem Dessaus Oberbürgermeister Hans-Georg Otto keine Kritik an dem Finanzausgleich äußerte. Das Gericht griff dies auf - für Kessing und Endler ein Unding. "Selbst wenn es eine Absprache gab, muss die doch nicht richtig sein", sagte Kessing. "Das war damals doch ein politischer Kuhhandel", machte Endler klar. "Welche Chancen und welch politisches Gewicht hatte denn Dessau, sich in dieser Abwägung gegen Halle und Magdeburg zu behaupten?"