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Verwaltungsgemeinschaft Coswig Verwaltungsgemeinschaft Coswig: Vereinbarung auf dem Tisch

Von Heidi Thiemann 15.05.2003, 17:27

Wörpen/MZ. - Hintergrund der neu zu fassenden Vereinbarung ist einerseits das Ausscheiden Ziekos, denn der Ort wird zum 1. Januar 2004 nach Coswig eingemeindet. Andererseits das Begehren der Trägergemeinde Coswig nach einer gerechteren Kostenverteilung. Hierzu informierte die Verwaltung auf dem jüngsten Coswiger Stadtrat: "Die Gemeinschaftsvereinbarung enthält ... unbillige Härte, die der Stadt Coswig, bei Festhalten an dieser vertraglichen Regelung, nicht zuzumuten ist." Die Erstattung von Personalkosten durch die Gemeinden auf der Bemessungsgrundlage der Einwohnerzahl stehe im Ungleichgewicht zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand. "In den Haushaltsjahren 2000 bis 2002 beträgt dieser nicht erstattete Mehraufwand allein bei den Personalkosten 946 000 Euro", heißt es in der Vorlage. Der defizitäre Verwaltungshaushalt der Stadt würde sich zur Hälfte aus den nicht gedeckten Einnahmen der Personal- und Sachkosten zusammensetzen.

Insofern soll die neue Gemeinschaftsvereinbarung insbesondere in den Punkten der Aufgaben und der Kostenerstattung nach dem Verursacherprinzip modifiziert werden. Baumaßnahmen, Inanspruchnahme von Förderprogrammen, nachträgliche Erhebung von Abgabebescheiden (z. B. Straßenausbaubeitragssatzung) usw. sollen der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Doch dies ist ein Hauptkritikpunkt aus den Gemeinden. "Das Wort Gemeinschaft wird in Frage gestellt, das Solidarprinzip durchbrochen", stellte etwa die Cobbelsdorfer Bürgermeisterin Gisela Gebauer fest. Ob die Gemeinden die Änderungen finanziell schultern können, sei fraglich. "Mit der Umrechnung können wir nicht leben", hieß es.

"Auch die Stadt hat ein Recht auf ihren Blickwinkel", meinte Coswigs Bürgermeisterin Doris Berlin. Bei der Erarbeitung der Satzung habe man sich im übrigen an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiert.

Jede Gemeinde für sich muss nun die Vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft Coswig abwägen. Nur wenn alle Partner zustimmen und somit ein einstimmiger Beschluss vorliegt, kann sie zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.