Regeln Regeln: Blinken oder nicht?
Halle/MZ. - Zur Erinnerung nochmals einige Regeln: Das blaue Verkehrsschild "Kreisverkehr" bedeutet zusammen mit dem Schild "Vorfahrt gewähren": Die Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden. Aber: Es muss (rechts) geblinkt werden, bevor man den Kreis wieder verlassen möchte. Achtung Autofahrer: Vor dem Ausfahren noch einmal auf Fußgänger und Radfahrer achten und diese durchlassen.