Yangjie Li-Prozess Prozess um in Dessau getötete chinesische Studentin Yangjie Li: Hat Sebastian F. eine ehemalige beste Freundin vergewaltigt?
Dessau - Im Prozess um die getöte chinesische Studentin Yangjie Li hat am achten Verhandlungstag eine Zeugin ausgesagt, im Sommer 2013 zweimal von Sebastian F. vergewaltigt worden zu sein. Die heute 23-jährige habe sich damals mit ihm in der Schule angefreundet, er sei ihr „bester Freund“ gewesen. Nach der Mittagspause und harten Nachfragen der Verteidiger brach sie in Tränen aus, der Prozess musste unterbrochen werden.
Sebastian F. soll die junge Frau an einem Wochenende im Jahr 2013 in eine Lagerhalle des DRK, für die er als ehrenamtlicher Mitarbeiter Zugang hatte, geführt haben und sie dort gegen ihren Willen zum Sex gezwungen haben.
Sebastian F. soll sie auch ein zweites Mal vergewaltigt haben
„Ich habe mehrmals gesagt, dass ich das nicht möchte. Er hat einfach weiter gemacht“, sagte die Zeugin vor dem Landgericht. Etwa zwei bis drei Wochen später soll sich Sebastian F. über Whatsapp gemeldet und gefragt haben, ob man sich in einer Gartenlaube treffen könnte, „um über alles zu reden“. Auch Xenia I. sei dabei. „ Vor Ort erzählte er mir, dass sie nicht könne, weil sie auf die Kinder aufpassen muss.“ Dann soll er die Zeugin an den Handgelenken gefesselt und erneut vergewaltigt haben.
Über beide Vorfälle hatte die Zeugin Xenia I. in mehreren Nachrichten berichtet. Und auch gesagt, dass sie es ihren Eltern erzählen werde, die dann womöglich zur Polizei wollten. „Sie glaubte mir nicht und sagte, dass ich lüge.“ Schließlich hätte sich auch Sebastian F. gemeldet und laut Zeugin gedroht: „Du brauchst keine Anzeige stellen und erzähl es niemandem. Ich bin der Sohn vom Polizeichef. Ich brauche nur sagen, dass du lügst und eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung stellen.“
Unterschiedliche Aussagen der Zeugin sorgen für Stirnrunzeln
Dass die Zeugin in zwei Vernehmungen und vor Gericht unterschiedliche Angaben zum Ablauf gemacht hat, sorgte am Montag für viele Nachfragen und den eindringlichen Hinweis zur Wahrheitspflicht. So weichen beispielsweise die Erklärungen zur Kontaktaufnahme vor dem ersten von der Zeugin geschilderten Vorfall und zur genauen Bekleidung ab. Zudem sorgte für Nachfragen der Staatsanwaltschaft, dass die Zeugin sich von selbst nach einem Kontaktabbruch sowohl bei Xenia I. als auch bei Sebastian F. wieder meldete.
Die Zeugin erklärte dagegen, das Geschehen lange verdrängt zu haben. Erst vor dem Prozess habe sie sich noch einmal eingehend mit dem Geschehen von damals beschäftigt. Cindy H. hatte die Vergewaltigung erst nach der Verhaftung von Sebastian F. im Mordfall Yangjie Li. angezeigt. (mz)