Politik in Dessau-Roßlau Politik in Dessau-Roßlau: Geld zurück nach Kita-Streik

Dessau-Rosslau - Dessau-Roßlaus Eltern bekommen nach dem vierwöchigen Kita-Streik ihre Kita-Beiträge teilweise zurück. Das hat der Stadtrat am Mittwoch beschlossen. Einstimmung. Und ohne Diskussion. Damit ist klar: Die Eltern können 86,8 Prozent der gezahlten Eltern-Beiträge zurückverlangen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückerstattung hat die MZ zusammengetragen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Kita-Beiträge zurückgezahlt?
Eine heikle Frage, weil hier viele juristische Fallstricke lauern. In der Dessau-Roßlauer Satzung zur Festlegung von Kostenbeiträgen ist geregelt, dass eine vorübergehende Schließung der Kindertageseinrichtung nicht zur Kürzung des Kostenbeitrages berechtigt. Im Umkehrschluss kann das aber heißen, dass ein Rückerstattungsanspruch bei einer längeren Schließung besteht. Die Dekita-Juristen sehen einen Zeitraum von vier Wochen als „nicht vorübergehend“, weil die Beträge monatsweise verlangt werden und das also die kleinstmögliche Einheit ist, die Rückerstattung rechtlich begründbar macht und zugleich Ansprüche bei kürzeren Streiks abwehrt.
Was haben die Fraktionen im Stadtrat zur Vorlage gesagt?
Nichts. Die Rückzahlung der streikbedingten Kita-Beiträge war allgemeiner Konsens - und vorher schon in den Ausschüssen diskutiert. Mit dem erarbeiteten Vorschlag können alle leben.
Wer hat Ansprüche auf die Rückerstattung von Kita-Beiträgen?
Im Mai waren 2 761 Kinder in den Dekita-Einrichtungen angemeldet, um Juni gab es 2 771 „Betreuungsverhältnisse“. In den letzten beiden Streikwochen konnte die Dekita 929 Plätze in der Notfall-Betreuung anbieten, die von den Eltern zahlreich genutzt wurden. Die Auslastung der Notfallbetreuung lag bei durchschnittlich 84 Prozent. Die anteilige Erstattung des Kostenbeitrags bei einer Inanspruchnahme des Notbetreuungs-angebotes ist ausgeschlossen. Wie viele Anträge es geben wird, ist schwer zu sagen, da ja auch die Notfallbetreuung unterschiedlich genutzt wurde.
Was wird den Eltern maximal erstattet?
Für die 17 Streiktage betragen die von den Eltern gezahlten Kosten-Beiträge 96 600 Euro. Das hat die Dekita-Verwaltung ermittelt - und das wäre zugleich der maximal rückzahlbare Betrag.
Wieso werden ausgerechnet 86,8 Prozent der Kita-Beiträge zurückgezahlt?
Die Dekita hat die Kostenstruktur des Eigenbetriebes analysiert: Neben Kosten für die Verwaltung und den Bauunterhalt und Mieten sowie Nutzungsentgelten entfallen 86,8 Prozent des Gesamtetats auf Personalkosten - und nur dort ist es streikbedingt zu Einsparungen gekommen. Der Dekita-Eigenbetrieb beziffert diese mit insgesamt 332 000 Euro. Wobei Einsparungen relativ sind: Der städtische Zuschuss an die Dekita hat sich durch den Streik um eben jenen Beitrag nur verringert.
Können Eltern den Rückzahlbeitrag selbst ausrechnen?
Prinzipiell ja. Die Dekita hat für sich selbst eine Formel entwickelt. In dieser werden die Kostenbeiträge von Mai und Juni addiert und mit dem Faktor 0,868 und der Zahl der Streiktage minus der in Anspruch genommenen Notbetreuung multipliziert und dann durch die regulären Betreuungstage im Mai und Juni dividiert. Die maximale Erstattung liegt damit bei einer zehnstündigen Krippenbetreuung und einem Kostenbeitrag von 188 Euro bei 142,29 Euro. Bei einem zehnstündigen Kindergartenplatz und einem Kostenbeitrag von 139 Euro werden 105,23 Euro zurücküberwiesen.
Was müssen die Eltern tun, um Kita-Gebühren zurück zu erhalten?
Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag. Dieser ist innerhalb von acht Wochen nach dem endgültigen Ende des Streiks zu stellen - formlos und schriftlich. Die Tücke liegt in dem Wort „endgültig“. Denn der Tarifkonflikt ist noch nicht beendet. Es liegt ein Schlichterspruch vor, zu dem die Gewerkschaft Verdi derzeit ihre Mitglieder befragt. Die Tarifverhandlungen sollen am 13. August fortgesetzt werden. Bis dahin gilt eine Friedenspflicht.
Wie es danach weiter geht, ob es neue Streiks gibt, ist unklar. „Wir müssen aus juristischen Gründen auf jeden Fall das Ende des Tarifkonflikts abwarten“, sagte Doreen Rach, Chef der Dekita. Erst mit einer Einigung beginne aber die Zwei-Monats-Frist zu wirken. Gibt es diese also im September, kann frühestens im November mit der Auszahlung der Kita-Beiträge begonnen werden. Es scheint auf ein Weihnachtsgeld hinauszulaufen. (mz)