Hauptbahnhof Magdeburg Offener Haftbefehl, verbotenes Messer - Freund rettet Mann nach Routinekontrolle vor Gefängnis
Eine Routinekontrolle auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg hat einem 34-jährigen Mann am Sonnabend, 15. November, viel Ärger eingebracht.

Magdeburg/Dessau/MZ. - Eine Routinekontrolle auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg hat einem 34-jährigen Mann am Sonnabend, 15. November, viel Ärger eingebracht.
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bekannt. Hintergrund war eine Entscheidung des Amtsgerichts Dessau-Roßlau aus dem April dieses Jahres. Aufgrund einer Ordnungswidrigkeit war der Mann zu einer Zahlung von 100 Euro verpflichtet worden.
Da er diese Geldauflage weder beglich, noch der anschließenden Ladung zur Erzwingungshaft Folge leistete, wurde ein viertägiger Erzwingungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Dessau erlassen.
Bundespolizei findet bei der Durchsuchung des Mannes in Magdeburg ein verbotenes Messer
Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und brachten ihn in die Diensträume der Magdeburger Bundespolizei. Im Rahmen einer routinemäßigen Durchsuchung fanden die Beamten zusätzlich ein verbotenes Messer auf, das sichergestellt wurde.
Um die sofortige Haft abzuwenden, bat der Deutsche einen Freund um Unterstützung. Dieser begab sich daraufhin zu einer Polizeidienststelle in Leipzig und zahlte den geforderten Betrag ein. Der Weg in die Justizvollzugsanstalt konnte so abgewendet werden. Neuer Ärger droht trotzdem: Die Beamten stellten gegen den 34-Jährigen eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.