EU-Regelung greift Neuerungen bei der Überweisung - Stadtwerke Dessau mahnen zu noch größerer Aufmerksamkeit
Für Überweisungen gelten ab dem 9. Oktober neue gesetzliche Vorgaben. Die Auswirkungen reichen bis Dessau.

Dessau-Rosslau/MZ. - Für Überweisungen gelten ab dem 9. Oktober neue gesetzliche Vorgaben. Darauf haben die Stadtwerke Dessau ihre Kunden in einer Mitteilung hingewiesen.
Ab diesem Tag sind alle Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen eine sogenannte Empfängerprüfung durchzuführen. Von den gesetzlichen Neuerungen sind neben Privatkunden auch Unternehmen betroffen.
Vor Ausführung einer Überweisung prüft die Bank, ob der eingegebene Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis erhalten die Kunden sofort, kostenfrei und transparent zurückgemeldet. Stimmen die Daten überein, wird die Überweisung ausgeführt. Stimmen Empfängername und Kontodaten hingegen nicht überein, ist die Bank verpflichtet, die Überweisung abzulehnen.
Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 2024/886, die europaweit für mehr Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr sorgen soll. In der Mitteilung heißt es: „Damit Zahlungen an die Stadtwerke Dessau und ihre Tochtergesellschaften ab dem 9. Oktober reibungslos erfolgen, ist künftig besondere Aufmerksamkeit bei der Eingabe des Empfängernamens notwendig.“