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Was bringt der neuer Erlass für Kinderbetreuung? Nach Corona-Lockerung: Eltern dürfen bei der Dekita die Kita wieder betreten

Für Mitarbeiter des Dessauer Eigenbetriebes gilt weiterhin 3G und Maskenpflicht. Eltern können ihre Kinder zweimal testen.

Von Sylke kaufhold 06.04.2022, 15:00
Eine Mutti bringt ihr Kind in die Kita.
Eine Mutti bringt ihr Kind in die Kita. Annette Riedl/dpa

Dessau/MZ - Mit Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung gilt für die Betreuung der Kinder in Kindertagesreichtungen und Tagespflegestellen seit Dienstag, 5. April, ein neuer Erlass.

Dessen wichtigste Änderung gegenüber dem bisher gültigen Erlass: Eltern dürfen die Einrichtung wieder betreten, allerdings nur mit Mund- und Nasenschutz. Der Erlass erlaubt die Anwesenheit für zehn Minuten. Prinzipiell erfolgt das Bringen und Abholen der Kinder aber vor der Einrichtung. „Das Gros der Regelungen, die wir in der Vergangenheit praktiziert haben, bleibt bestehen“, bewertet Dekita-Chefin Doreen Rach die neuen Bestimmungen.

Demnach wird es auch künftig die so genannte Kohortenregelung geben, was heißt, dass es früh und nachmittags weiterhin keine Sammelgruppen gibt. Ob offene oder teiloffene Betreuungsangebote umgesetzt werden, sei von der aktuellen Infektionslage abhängig zu machen, heißt es im Erlass. Für die Beschäftigten der Einrichtungen gilt weiterhin die 3G-Regelung sowie die dringende Empfehlung, außerhalb der Gruppe einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Den Eltern wird ebenfalls weiterhin zweimal wöchentlich ein kostenloser Corona-Test für die Kinder zur Verfügung gestellt. Das Land rät den Trägern der Kitas, auf die Durchführung der Tests zu dringen. Noch bis 15. April bestehen bleiben die Regelungen zur Notfallbetreuung bei akutem Personalausfall in den Einrichtungen.