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Mordfall Yangjie Li Mordfall Yangjie Li in Dessaz: Urteil rechtskräftig - BGH bestätigt Jugendstrafe für Xenia I.

06.09.2018, 12:41
Die Angeklagte Xenia I. im Gerichtssaal in Dessau
Die Angeklagte Xenia I. im Gerichtssaal in Dessau dpa-Zentralbild

Karlsruhe/Dessau - Nach dem Sexualmord an einer chinesischen Studentin in Dessau ist die Verurteilung eines jungen Paares rechtskräftig. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigten am Donnerstag auch die gegen Xenia I. verhängte Jugendstrafe. Das Landgericht Dessau-Roßlau habe ohne Rechtsfehler entschieden, hieß es. (Az. 4 StR 87/18)

Xenia I. war wegen sexueller Nötigung nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Einige Tage zuvor war schon entschieden worden, dass die lebenslange Haftstrafe gegen Sebastian F. rechtskräftigt ist.

Die damals 20-jährigen Deutschen hatten die Studentin im Mai 2016 in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt. Motiv war der Wunsch des Mannes nach Sex zu dritt. Das Landgericht glaubte der Freundin, dass ihr Partner Sebastian F. die Frau anschließend in ihrer Abwesenheit mit massiver Gewalt umbrachte. Wegen sexueller Nötigung wurde sie nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers als Nebenkläger wollten, dass ihr auch der Mord zur Last gelegt wird. Die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Freundes hat der BGH am 30. August verworfen. (dpa/mz)