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Jugendamt Dessau-Roßlau Jugendamt Dessau-Roßlau: Dringend Pflegefamilien gesucht

Von silvia bürkmann 26.11.2015, 10:11
Kinder spielen auf dem Gelände einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge.
Kinder spielen auf dem Gelände einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. dpa/Symbol Lizenz

Dessau-Rosslau - Ihre Amtsstuben haben sie im Rathaus in Roßlau. Sind aber am Mittwoch eilends ins erste Haus am Markt von Dessau gekommen, um über eine dringende Sache zu informieren: Das Jugendamt Dessau-Roßlau sucht Pflege- und Gastfamilien, die ein minderjähriges Kind oder einen Jugendlichen und/oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge für kurze oder längere Zeit bei sich aufnehmen möchten.

Im breit über mehrere Abteilungen aufgestellten Jugendamt der Stadt sind die Adoptionsvermittlung und das Pflegekinderwesen der Abteilung Soziale Dienste /Kinderschutz /Amtsvormundschaft zugeordnet. Wie Cornelia Schlüter und Karin Gödicke sagen, werden Pflegefamilien potenziell immer gebraucht. Die diesjährige Werbeaktion über Flyer, die von den Jugendamtsmitarbeitern in rund 2500 Haushalte der Stadt verteilt wurden, waren, wie Stadtsprecher Carsten Sauer sagte, aufwendig und kostenintensiv, aber wenig ertragreich. Vier Rückmeldungen nur habe es gegeben, so Cornelia Schlüter.

Heim bleibt nur zweite Wahl

Wie unterschiedlich die Gründe auch sein mögen, komme es immer wieder vor, dass Minderjährige nicht bei ihren Eltern aufwachsen können und ihnen von Amts wegen ein anderer Ort gesucht werden müsse, an dem sie mit festen Bezugspersonen wohlbehütet leben können. Gegenüber einem Platz im Heim aber bleibt für das Jugendamt die Vermittlung in eine belastbare, einfühlsame und lebenslustige Pflegefamilie die erste Wahl.

Aktuell leben in Dessau-Roßlau 61 Pflegekinder in 42 Pflegefamilien. Die meisten dauerhaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Jugendamt behält dabei seine Schützlinge ständig im Auge, führt bei Drei- bis Sechsjährigen jedes Vierteljahr Gespräche mit den Pflegeeltern, für die Sechs- bis 18-Jährigen jedes halbe Jahr. Andererseits hält, vermittelt und begleitet das Amt gegebenenfalls den Kontakt zu den leiblichen Eltern der Pflegekinder.

Den Pflegefamilien faktisch und juristisch gleichgestellt sind die Gastfamilien für minderjährige Flüchtlingskinder. Der besondere Name impliziere, dass der Aufenthalt nicht zwingend von Dauer sein müsse, eine Rückführung zur Herkunftsfamilie eher möglich sei, so Schlüter. Momentan gebe es im Jugendamt keine Bedarfsanfrage nach Gastfamilien. Aber man könne ja im Fall der Fälle die eine oder andere Adresse „in petto“ haben.

Worauf Gastfamilien achten müssen

Gastfamilien, die unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge aufnehmen wollen, sollten bereit sein, sich auf andere Kulturen, Sitten, Gebräuche und Religionen einzustellen. Dabei bedarf es für die Begleitung von Flüchtlingskindern nicht zwingend einer Familie im klassischen Sinne. Auch kinderlose Paare oder Alleinstehende mit Erziehungserfahrung kommen in Frage. Eine Altersgrenze nach oben gibt es für Gastfamilien nicht, Großeltern sind willkommen, wie auch Familien, Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften mit eigenem Migrationshintergrund. Bei Pflegefamilien indes soll das Lebensalter einer natürlichen Eltern-Kind-Beziehung entsprechen, das Familienoberhaupt bei Erreichung der Volljährigkeit des Kindes nicht älter als 63 sein. Wer ein oder zwei Pflegekinder oder Flüchtlingskinder aufnehmen will, muss mindestens 25 Jahre alt sein, ein ärztliches Attest zum Gesundheitszustand und ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen und die Eignungsprüfung des Jugendamtes bestehen. Zuerst im Bewerbungsgespräch, dann bei der Haushaltsbesichtigung. Schließlich wird im Einzelfall geschaut, ob Pflegeeltern und -kinder zueinander passen.

Informationen im Jugendamt, Bereich Pflegekinderdienst: Cornelia Schlüter, Rathaus Roßlau, Markt 5, Zimmer 2.29, Tel. 0340/204-2086. E-Mail: [email protected] oder Karin Gödicke, Rathaus Roßlau, Markt 5, Zi. 1.28, Tel. 0340/204-2281, E-Mail: [email protected] (mz)