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Medizinischer Sektor Impfpflicht ab Mittwoch: Was mit dem Stichtag in Dessau-Roßlauer Einrichtungen konkret passiert

Warum und wie lange ungeimpfte Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen erst einmal weiterarbeiten können wie bisher.

Von Daniel Salpius 15.03.2022, 12:00
Wer in der Pflege arbeitet, muss ab dem 16. März geimpft sein.
Wer in der Pflege arbeitet, muss ab dem 16. März geimpft sein. Symbolfoto: dpa

Dessau-Rosslau/MZ - Am morgigen Mittwoch tritt für alle Beschäftigten im medizinischen Sektor die seit langem diskutierte Corona-Impfpflicht in Kraft. Auf Mediziner, Pflegekräfte, Therapeuten und Arzthelfer, die weder gegen Covid-19 geimpft sind, noch als genesen gelten und auch keine medizinischen Gründe für den fehlenden Impfschutz vorweisen können, kommen mit diesem Datum also nun schlimmstenfalls Betretungs- und Beschäftigungsverbote zu.