Hundesteuer in Dessau Hundesteuer in Dessau: Kampfhundsteuer kann nach Wesenstest gesenkt werden

Dessau - Einer Änderung der Hundesteuersatzung hat der Haupt- und Personalausschuss des Stadtrates Dessau-Roßlau mehrheitlich zugestimmt. Er befürwortet damit , die Hundesteuer für so genannte Kampfhunde zu senken, wenn diese einen Wesenstest bestanden und die Halter einen „Führerschein“ erhalten haben, was eine Kommission aus Amtstierarzt, Tierheimleitung und Tierschutzverein zu bestätigen hat. „Dann sollen die normalen Sätze gezahlt werden“, erklärte Silke Benkenstein zum Antrag der Alternativen für Deutschland. Derzeit werden die Kampfhunde höher besteuert. Für so genannte Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde sind 700 Euro zu zahlen.
Ansonsten gilt in Dessau-Roßlau: wer einen Hund hält, muss dafür 90 Euro Hundesteuer zahlen. Für den zweiten Hund fallen 180 Euro an, für jeden weiteren Hund 192 Euro. Laut der Dessau-Roßlauer Hundesteuersatzung sind 14 Rassen in die Kategorie Kampfhunde aufgelistet. Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder folgte der Auffassung, dass es immer am Halter liege, wie sich ein Hund verhalte. Deswegen sollte er auch durch die Steuer nicht bestraft werden, wenn er einen Kampfhund halte und die Vorgaben in der Satzung erfülle.
Am 5. November muss der Stadtrat noch über die Änderung befinden. (mz)