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Fall Oury Jalloh Fall Oury Jalloh: Generalstaatsanwaltschaft hält Wiederaufnahme für möglich

17.11.2017, 15:45
Ein Foto vor dem Polizeirevier in Dessau erinnert an Oury Jalloh.
Ein Foto vor dem Polizeirevier in Dessau erinnert an Oury Jalloh. dpa/Archiv

Halle (Saale)/Dessau-Roßlau - Die eingestellten Ermittlungen um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle können laut Generalstaatsanwaltschaft Naumburg jederzeit wieder aufgenommen werden. „So eine Einstellung bedeutet nicht den Tod des Verfahrens“, sagte ein Sprecher am Freitag. Sobald neue Erkenntnisse auftauchten, könne es jederzeit wieder aufgenommen werden.

Fall Oury Jalloh: Staatsanwaltschaft Halle hatte Ermittlungen im Oktober eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen im Oktober eingestellt. In Naumburg und Halle sei Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt worden. Halle müsse nun eine Wiederaufnahme prüfen. Bleibe es bei der Einstellung habe die Generalstaatsanwaltschaft zu prüfen, ob diese Entscheidung richtig war. „Es kann angewiesen werden, dass Ermittlungen wieder aufgenommen werden müssen“, sagte der Behördensprecher.

Vor dem Justizzentrum in Halle versammelten sich am Freitag Demonstranten unter dem Slogan „Oury Jalloh - das war Mord“, um unabhängige Ermittlungen zu fordern. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und weitere Organisationen forderten die Wiederaufnahme der Ermittlungen und eine vollständige juristische Aufklärung. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass hier Täter geschützt, Straftaten vertuscht und rechtsstaatliche Prinzipien mit den Füßen getreten werden.

Fall Oury Jalloh liegt mittlerweile rund zwölf Jahre zurück

Der Feuertod von Oury Jalloh liegt rund zwölf Jahre zurück. Wie genau es am 7. Januar 2005 zum Tod des Asylbewerbers kam, ist auch in zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt worden. Kürzlich hatte das ARD-Magazin „Monitor“ berichtet, mehrere Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie kämen zum Schluss, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher sei als die lange von den Ermittlungsbehörden verfolgte These einer Selbstanzündung des Mannes aus Sierra Leone.

Hingegen hatte die Leitende Staatsanwältin in Halle, Heike Geyer erklärt, es gebe keine neuen Erkenntnisse. Alles, was an Gutachten vorliege, sei aktenkundig gewesen, als die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens getroffen worden sei.

Unterdessen stellte die Polizei unter dem Eindruck der Berichterstattung in den Medien über den Fall mehrere öffentliche Gebäude in Dessau-Roßlau unter Schutz, darunter das Justizzentrum.  „Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre können wir nicht ausschließen, dass es Übergriffe geben könnte“, sagte eine Sprecherin der Polizeidirektion Ost. Anlass für die Maßnahme sei die Berichterstattung in den Medien. Erst zu Jahresanfang hatte es einen Brandanschlag auf das Justizzentrum gegeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg erreichen pro Jahr rund 1.500 Beschwerden gegen Einstellungsentscheidungen. Bei etwa 40 werde eine Wiederaufnahme angeordnet, sagte der Behördensprecher. (dpa)