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Entscheidung Ende Mai Entscheidung Ende Mai: Weiter Streit um Schmerzensgeld im Fall Jalloh

10.04.2014, 07:17
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch.
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. dpa Lizenz

dessau-rosslau/MZ/TST - Können die Hinterbliebenen des im Polizeigewahrsam verbrannten Oury Jalloh Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Land Sachsen-Anhalt verlangen oder nicht? Diese Frage blieb auch in dieser Woche bei einer Verhandlung vor dem Dessauer Landgericht unbeantwortet.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Ansprüche zu spät erhoben wurden oder nicht. Stichtag dafür wäre der 31. Dezember 2008 gewesen. In diesem Jahr gab es kurz vor Weihnachten ein möglicherweise entscheidendes Telefonat zwischen einer Mitarbeiterin des Innenministeriums und einer Kollegin jener Rechtsanwältin, die damals die Jalloh-Erben vertrat.

Die Frau vom Ministerium beharrte darauf, sie habe damals die Ansprüche abgelehnt - in diesem Fall hätte umgehend Klage eingereicht werden müssen, um den Ablauf der Frist zu hemmen.

Die Anwältin wiederum erinnerte sich nicht, verwies stattdessen auf eine Aktennotiz, in der zwar mehrere juristisch eher irrelevante Punkte notiert sind, aber eben nicht der entscheidende Hinweis „Ansprüche abgelehnt“.

Die Zivilkammer will ihre Entscheidung am 20. Mai verkünden.