Kampf gegen Masern Einrichtungen in Dessau müssen ungeimpfte Mitarbeiter melden: Stadt kontrolliert auffällige Atteste
Seit über einem Jahr gilt eine Meldepflicht über die Masernimmunität in bestimmten Einrichtungen wie Kindergärten. Doch unter den Beschäftigten sind auch Impf-Verweigerer und solche mit „abenteurlichen“ Attesten.
Aktualisiert: 30.10.2024, 14:54
Dessau-Roßlau/MZ. - Seit Inkrafttreten einer Allgemeinverfügung zur Meldepflicht des Masern-Impfstatus im Januar 2023 hat die Stadt 127 Meldungen über erkrankte Personen erhalten. Das sagte Dessau-Roßlaus Amtsärztin Katja Erxleben während der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses.