Prozess um Totschlag Eigenen Sohn mit der Axt erschlagen - BGH bestätigt Urteil gegen 62-jährigen Mann aus Roßlau
Nach dem Urteil des Landgerichts in Dessau wegen Totschlags am eigenen Sohn ging der Fall in die nächst höhere Instanz.

Karlsruhe/MZ/TST. - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen einen Mann bestätigt, der in Dessau-Roßlau seinen Sohn mit einer Axt erschlagen hat. Sowohl die Revision des Angeklagten als auch die einer Nebenklägerin haben die Karlsruher Richter als unbegründet verworfen. Damit bleibt es bei der vom Landgericht in Dessau verhängten elfjährigen Freiheitsstrafe wegen Totschlags.
