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Prozess um Totschlag Eigenen Sohn mit der Axt erschlagen - BGH bestätigt Urteil gegen 62-jährigen Mann aus Roßlau

Nach dem Urteil des Landgerichts in Dessau wegen Totschlags am eigenen Sohn ging der Fall in die nächst höhere Instanz.

11.01.2026, 14:00
Der Vater auf der Anklagebank in Dessau: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den heute 63-Jährigen bestätigt.
Der Vater auf der Anklagebank in Dessau: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den heute 63-Jährigen bestätigt. Foto: Ruttke

Karlsruhe/MZ/TST. - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen einen Mann bestätigt, der in Dessau-Roßlau seinen Sohn mit einer Axt erschlagen hat. Sowohl die Revision des Angeklagten als auch die einer Nebenklägerin haben die Karlsruher Richter als unbegründet verworfen. Damit bleibt es bei der vom Landgericht in Dessau verhängten elfjährigen Freiheitsstrafe wegen Totschlags.