Diskussion in Dessau Diskussion in Dessau: Katzen füttern unter Aufsicht

dessau/MZ - In Wolfen wurde einer Familie vom Bitterfelder Amtsgericht verboten, auf dem Hof ihres Mietshauses eine Katze zu füttern. Der Vermieter, die Wolfener Wohnungsgenossenschaft hatte dies der Familie untersagt, da es Beschwerden von Anwohnern über Unsauberkeit auf dem Futterplatz gegeben habe. Auch würden Ratten und Mäuse angezogen. Da die Familie kein Einsehen hatte und das geschundene Tier nicht im Stich lassen will, klagte der Vermieter. Das Amtsgericht Bitterfeld gab ihm Recht und verbot die Katzenfütterung.
Kooperation mit Tierschutzvereinen
„Da hat der Vermieter ziemlich kurz gedacht“, kommentiert Sebastian Kaps, stellvertretender Vorsitzender des Tierschutzvereines Dessau und Umgebung, den Fall. Denn die Katze(n) sei auch da, wenn es die Futterstelle nicht mehr gibt. „Die Tiere sind ja dann nicht plötzlich weg, vielmehr sind sie ohne betreute Fütterung völlig unkontrolliert und können dann in gewisser Weise auch zur Gefahr werden.“ Beispielsweise durch das Übertragen von Ungeziefer auf die Menschen, wenn sie selbst befallen sind. „Das Töten von Katzen ist nach dem Tierschutzgesetz verboten, man muss also eine andere Lösung finden, um ihrer Herr zu werden.“
Der Tierschutzverein Dessau und Umgebung betreut 22 Futterstellen im Stadtgebiet von Dessau und in den Vororten. Cirka 150 Katzen werden hier versorgt. Zur Unterstützung ihres Engagements erhalten die Betreuer einmal im Monat eine Futterspende vom Verein. Das Futter stammt aus den Spendenboxen in den Kaufhallen.
Kosten für eine ärztliche Behandlung oder Medikamente bezahlt ebenfalls der Verein, ebenso Kosten für die Kastration bzw. Sterilisiation. Zum Einfangen der Tiere leiht der Tierschutzverein Fallen aus. Finanziert wird diese Tierschutzarbeit über Spenden. (syk)
Die hat man bei der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft bereits vor 20 Jahren gefunden. „Seit Mitte der 90er Jahre läuft das sehr ordentlich bei uns“, schätzt DWG-Pressesprecher Walter Matthias ein. Dabei ist das Füttern von wilden Katzen laut Hofordnung auch auf deren Grundstücken verboten. Mit einem wesentlichen Zusatz: Im Bedarfsfall wird die Fütterung mit dem Tierschutzverein geregelt. „Das heißt, wir als Vermieter wissen genau, wer wo wie viele Katzen versorgt. Und derjenige ist verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit an der Futterstelle zu sorgen und eng mit dem Tierschutzverein Dessau-Roßlau oder dem Pfötchen-Verein zusammenzuarbeiten, um die Fachlichkeit zu gewährleisten.“
Streuner an Futterstellen dezimiert
Mit dieser Verfahrensweise habe man sehr gute Erfahrungen gemacht, so Matthias. „Es läuft geordnet und kontrolliert und inzwischen ist auch die anfängliche Brisanz aus dem Thema genommen.“ 38 derartige Futterstellen gab es in den Anfangsjahren auf DWG-Höfen. 2006 waren es noch 25 und im vorigen Jahr neun. „Dank der gezielten Kastration und Sterilisation der Katzen an den Futterstellen ist es gelungen, die Zahl der Streuner auf natürliche Weise zu minimieren, auch das war uns als Vermieter ein wichtiges Anliegen.“
Hart durchgegriffen werde seitens der DWG aber bei illegaler Fütterung, da dann eine ordnungsgemäße Handhabung nicht gewährleistet sei. „Einfach Näpfe hinstellen mit irgendwas drin, das geht nicht.“ Mit der praktizierten Vorgehensweise in puncto Tierschutz aber sei die DWG beispielhaft in der Region, betont Walter Matthias. „Das ist ein Alleinstellungsmerkmal.“
In der Wohnungsgenossenschaft Dessau behandelt man das Problem der wilden Katzen in der Tat anders. „Wir können das Bitterfelder Urteil nachvollziehen, denn wir würden eine Fütterung auch verbieten“, so Pressesprecherin Stefanie Roye auf Anfrage. Allerdings habe es bisher noch keinen solchen Fall gegeben. „Zumindest ist uns keiner bekannt.“
Dorf-Katzen werden Problem
„In Dessau selbst haben wir das Katzenproblem gut im Griff, von einer Schwemme kann hier nicht mehr die Rede sein“, schätzt Sebastian Kaps die Situation insgesamt ein. Allerdings bereite der Roßlauer Bereich, insbesondere die Dörfer, zunehmend Sorge. Denn dort würden viele Katzen frei rumlaufen, ohne kastriert bzw. sterilisiert worden zu sein. „Die Landbevölkerung sieht das Problem nicht.“
Das Amtsgericht Bitterfeld folgte mit seinem Urteil einem Urteil des Landgerichts Trier aus dem Jahr 1996. Darin wurde einer 87-jährigen Rentnerin verboten, streunende Katzen zu füttern. In der Begründung hieß es, dass es zwar nicht verboten sei, herrenlose Katzen zu füttern, dass es aber etwas anderes ist, wenn regelmäßig mehr als zwei Katzen gefüttert und damit weitere Katzen angezogen und die Nachbarn belästigt würden.