Anwohner haben Fragen Baumfällungen an der Kreisstraße in Kochstedt - Warum das auch im Monat März erlaubt war
Im Wald unweit der Kochstedter Kreisstraße wurden mitten im März Bäume gefällt. Das wirft Fragen auf. Was die Stadt dazu sagt.
02.04.2024, 10:21

Kochstedt/MZ. - Bestimmte Gartenarbeiten sind nicht das ganze Jahr über erlaubt. Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt das Verschneiden von Hecken, Gebüschen und Gehölzen vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres (§39). So sollen Pflanzen und Tiere, vor allem nistende Vögel und Insekten, geschützt werden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.