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Öffnung vor dem 1. März? Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Gericht entscheidet über Klage von Frisörin

18.02.2021, 13:44
Antrag abgewiesen: Frieseure bleiben bis zum 1. März geschlossen.
Antrag abgewiesen: Frieseure bleiben bis zum 1. März geschlossen. picture alliance/dpa

Halle (Saale) - Frisöre in Sachsen-Anhalt dürfen nicht vor dem 1. März öffnen. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte den Antrag einer Friseurin auf Aussetzung der geltenden Corona-Verordnung ab. Die Salons dürfen demnach erst wie geplant am 1. März wieder öffnen.

Das Gericht entschied, dass die aktuelle Schließung eine notwendige Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist. Zur Vermeidung einer medizinischen Notlage sei es weiter nötig, kontakte zu beschränken. Auch in Frisörsalons sei eine Ansteckungsgefahr mit Corona gegeben. (mz)