Wahlen in Zörbig Zörbigs Jugendstadtrat wird in wenigen Wochen gewählt
Wer in Zörbig wählen darf und warum die Aufgabe eine Wichtige ist.

Zörbig/MZ. - Junge Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, werden in ihren Interessen nicht selten in der Entscheidungsfindung auf politischer Bühne nur unzureichend repräsentiert. Deshalb gibt es das Gremium des Jugendstadtrates.
In Zörbig wird dieser nun am 15. Juni per Briefwahl gewählt. „Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am Wahltag das zwölfte Lebensjahr vollendet, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Zörbig gemeldet sind“, informiert dazu die Stadt Zörbig auf ihrer Homepage.
Die Kandidaten stellen sich im Kulturquadrat
Bis zum 4. April hatten Interessierte die Möglichkeit, sich für die Wahl aufstellen zu lassen, um von den rund 650 Wahlberechtigten eventuell in das Amt gewählt zu werden. Insgesamt zwölf Jugendliche haben sich auf einen der elf Plätze beworben. Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, sich am Donnerstag beziehungsweise am Freitag, 22./23. Mai, jeweils um 17 Uhr im Victor-Blüthgen-Saal im Kulturquadrat Schloss Zörbig vorzustellen.
Die zwölf Kandidaten sind: Niklas Beutel, Pia Karolina Brenner, Alexander Gottfried, Lana-Sophia Kaps, Clemens Melzer, Moritz Peternek und Annika Wrhel – alle aus Zörbig – sowie Marc Cedric Bauer aus Großzöberitz, Emily Meißner aus Prussendorf, Evangeline Niedzial aus Schrenz, Till Otte aus Löbersdorf und Phillip Romanek aus Löberitz.
Nicht jeder darf wählen gehen
Alle Wahlberechtigten sind automatisch in ein Wahlregister eingetragen, das noch bis zum 16. Mai im Pass- und Meldewesen der Stadt Zörbig ausliegt. Somit kann das Register in dieser Zeit eingesehen werden, sollte jemand etwa Sorge haben, nicht in das Register aufgenommen worden zu sein.
Die Unterlagen zur Wahl sollen alle Wahlberechtigten bis zum 5. Juni erhalten. Eingehen müssen die ausgefüllten Unterlagen bis zum 15. Juni, 18 Uhr, damit die jeweilige Stimme gezählt werden kann.
Einmal gewählt, erstrecken sich die Aufgabenbereiche von der Interessenvertretung junger Bürger über das Mitwirken bei Entscheidungen – wie etwa der Gestaltung von Freizeitangeboten – bis hin zur Organisation von Events und vielem Weiteren, das junge Leute betrifft.