Wasser und Abwasser in Zörbig Wasser und Abwasser in Zörbig: Streit um den Mindestverbrauch
Dessau/Zörbig/MZ/ab. - Im Zentrum der Recherchen des Gerichts unter Vorsitz von Christoph Helms stand die Frage, ob der Verband als Dienstleister für mehr als 3 000 Haushalte einen Mindestverbrauch von 22 Kubikmetern im Jahr pro Person ansetzen darf. Das wären 60 Liter täglich für jeden im Verbandsgebiet.
Helms stellte fest, "eine beachtliche Zahl von Personen" erreiche diese Quote nicht. Bezogen aufs Jahr 1999 lägen 5,5 Prozent der Einwohner noch unter elf Kubikmetern, weitere 9,1 Prozent unter 16 Kubikmetern. Für all jene nun 22 Kubikmeter anzunehmen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der lasse zwar "gewisse Abweichungen" zu, doch dürften davon nicht mehr als zehn Prozent der Kunden betroffen sein, sagte Helms.
Vertreter des Zweckverbandes wiesen darauf hin, dass etliche Abnehmer Wasser auch aus privaten Brunnen entnehmen, das Abwasser aber in die Kanalisation einleiten. Sie schilderten einen Extremfall, der letztlich dazu beitrug, eine Mindestmengenregelung in der Satzung zu fixieren: Ein Drei-Personen-Haushalt habe lediglich 3 000 Liter im Jahr verbraucht. Pro Kopf bedeute dies eine "Tagesration" von 2,74 Litern. "Die haben eben die Eimer aus dem Brunnen für die Toiletten-Spülung ins Haus geschleppt", hieß es.
Weil sich im Laufe der Zeit immer mehr die Kluft zwischen bezogenem Frischwasser und eingeleitetem Abwasser verbreiterte, sei es nicht mehr ohne Mindestverbrauchsgebühr gegangen.