Warum brach das Rad? Warum brach das Rad?: Zugentgleisung bei Bitterfeld beschäftigt weiter die Behörden

Wolfen - Drei Jahre nach der Autozug-Entgleisung bei Wolfen kann der Fall noch immer nicht zu den Akten gelegt werden. Zwar wird schon lange angenommen, dass ein gebrochenes Rad am sechsten Waggon Teile des Zugs aus den Schienen hob. Aber der Untersuchungsbericht zum Unfall steht immer noch aus.
Das bedeutet auch, dass noch kein Gericht für den Unfall eventuell jemanden verantwortlich machen kann oder muss. Nach dem Unglück gab es „strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“. Das erklärt die zuständige Bundespolizei auf MZ-Nachfrage. Aber ohne den Untersuchungsbericht kann niemand urteilen, ob jemand fahrlässig handelte oder nicht, da zum Beispiel Materialermüdung auftrat. Noch ungeklärt ist, warum das Rad am Zug gebrochen war.
Dass der Fall die Behörden noch immer beschäftigt, ist ungewöhnlich. „Nach dem Gesetz soll ein entsprechender Bericht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall fertig sein“, erklärt auch ein Sprecher des Eisenbahn-Bundesamts. Das gelinge, wenn die beteiligten Eisenbahnen und Behörden alle Informationen zur Verfügung stellen und Ergebnisse aus beauftragten Fachgutachten, wie zum Beispiel werkstofftechnische Untersuchungen, vorlegen – auch wenn parallel strafrechtliche Ermittlungen laufen würden. Welche Stelle das Verfahren verzögert(e), wurde jedoch nicht mitgeteilt.
Bis zum Abschlussbericht dauert es noch
Und wie weit ist der Untersuchungsbericht? „Die Erstellung ist weit vorgeschritten“, erklärt der Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes. Vor der Fertigstellung des Berichts könnten jedoch keine Inhalte daraus veröffentlicht werden. Zuvor müssten zudem noch die bei dem Unfall involvierten Stellen, wie die Bahn, der Hersteller des Zugs und weitere, über den Abschlussberichts informiert werden. Sie können anschließend noch Stellung dazu beziehen.
Unabhängig davon müssen die beteiligten Unternehmen auf den Unfall reagieren und eventuell nachbessern. „Das gehört zur Betreiberverantwortung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz“, so der Sprecher des Bundesamtes.
Am 26. Januar 2014 entgleisten drei Waggons eines beladenen Autozugs vor Wolfen. Einer davon rammte die Bahnsteigkante des Bahnhofs. Auch Weichen und Oberleitungen wurden beschädigt. Nach dem Unfall konnten tagelang zwischen Bitterfeld und Dessau keine Züge rollen. Die Eisenbahn-Untersuchungsstelle (EUB) des Bundes nahm Ermittlungen zur Unfallursache auf. „Ziel ist es, Hinweise abzuleiten, wie die Sicherheit im Bahnverkehr künftig fortentwickelt werden kann“, begründet der Sprecher des Bundesamtes diesen Schritt. Die Untersuchungsstelle ist dazu verpflichtet, schwere Eisenbahn-Unfälle zu untersuchen. Sie ist beim Eisenbahn-Bundesamt angegliedert und wird vom Bundesverkehrsministerium geleitet. (mz)
Der Untersuchungsbericht werde am Ende veröffentlicht unter: www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de