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Streit an der Goitzsche Streit an der Goitzsche: See-Besitzer verklagt Gastronomin

Von Detmar Oppenkowski 27.10.2018, 07:00

Bitterfeld/Pouch - Die Goitzsche Grundstückgesellschaft (GGG) verklagt die Betreiberin der Mühlbecker „Trattoria al Faro“, Korinna Heß, vor dem Bitterfelder Amtsgericht. Gegenstand des Verfahrens sind ein Pavillon, der auf dem GGG-Gelände stand, und Versorgungsleitungen, die über ein GGG-Areal zu einer Strandbar des Restaurants am Wasser führen.

Als Zeuge in dem Streit ist nun der frühere Geschäftsführer der Entwicklungs-, Betreiber- und Verwertungsgesellschaft Goitzsche (EBV), Lutz Bernhardt, angehört worden. Der landkreis- und stadteigenen Gesellschaft gehörten ursprünglich große Teile des Goitzsche-Sees und angrenzende Landflächen, auch jene Grundstücke, auf denen der Pavillon gebaut und die Leitungen verlegt wurden. 2013 wurde die EBV liquidiert und die Wasser- und Landflächen an die GGG verkauft.

Einer behördlichen Genehmigung habe es laut Lutz Bernhardts Einschätzung damals nicht bedurft

Folgt man nun Bernhardts Ausführungen bei der Gerichtsverhandlung, habe die EBV der Errichtung des Pavillons bereits im Jahr 2006 beziehungsweise 2007 mündlich zugestimmt. Einer behördlichen Genehmigung habe es seiner Einschätzung nach damals nicht bedurft. Geplant, umgesetzt und finanziert worden sei das Vorhaben dann von Corinna Heß.

Auch bei den Leitungen sei so verfahren worden, sprich: Nach einer mündlichen EBV-Zusage seien diese - ohne behördliche Genehmigungen - verlegt worden. Weder die Errichtung des Pavillons noch die Leitungsverlegungen seien demnach schriftlich fixiert worden.

Anwälte der GGG fordern, dass die Leitungen entfernt werden

Über die Bewertung dieser Verfahrensweise gibt es jetzt unterschiedliche Auffassungen. Während Bernhardt meint, dass dieses Prozedere damals normal war, ziehen die Anwälte der GGG und der in Liquidation befindlichen EBV dieses Vorgehen in Zweifel und fordern, dass die Leitungen entfernt werden. Der Pavillon ist bereits im Frühjahr dieses Jahres auf Verlangen der GGG von Korinna Heß abgerissen worden. Hier geht es jetzt nur noch um die Frage, ob er dort überhaupt hätte stehen dürfen.

Wenn ja, dann hat die GGG die Verfahrenskosten (Streitwert: 4.000 Euro) zu tragen. Wenn nein, dann muss die Trattoria-Betreiberin die Zeche zahlen. Ein Urteil wird im November erwartet. (mz)