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Neuregelung Stadtrat Zörbig beschließt gesplittete Grundsteuer B für 2025: Was auf Grundstücksbesitzer zukommt

Privat oder gewerblich? Der Stadtrat Zörbig unterscheidet bei der Grundsteuer B künftig nach Nutzung. Während private Grundstücke entlastet werden, steigen die Sätze für Gewerbeimmobilien deutlich. Ziel: Einnahmen stabil halten und Vorgaben aus einem Urteil umsetzen.

Von Benjamin Telm Aktualisiert: 27.11.2024, 12:16
Rathaus Stadt Zörbig (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) am Markt.
Rathaus Stadt Zörbig (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) am Markt. (Foto: André Kehrer)

Zörbig/MZ. - Der Stadtrat von Zörbig hat die Realsteuerhebesätze für 2025 beschlossen. Konkret wurden die Hebesätze für die Grundsteuer B gesplittet.