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Grundsteuerreform Stadtrat von Raguhn-Jeßnitz beschließt leichte Anhebung bei Grund- und Gewerbesteuerhebesätzen

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz hebt ab Januar die Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer leicht an. Während Bürgermeister Loth von einer notwendigen Anpassung spricht, warnen Andere vor zusätzlicher Belastung der Bürger.

Von Robert Martin 14.12.2024, 14:00
Raguhn-Jeßnitz hat die Hebesaätze minimal angepasst.
Raguhn-Jeßnitz hat die Hebesaätze minimal angepasst. (Symbolbild: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/)

Lingenau/MZ. - Auch Raguhn-Jeßnitz hat im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze für Realsteuern ab Januar festgelegt. Der Stadtrat beschloss auf seiner Sitzung in Lingenau am Mittwochabend, die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) bei 300 Prozent zu belassen, die Grundsteuer B (Grundstücke und Grundvermögen) von 360 auf 380 Prozent und die Gewerbesteuer von 350 auf 360 Prozent zu erhöhen. Der Beschluss war erforderlich, da die Finanzämter bis Ende 2024 eine Neubewertung aller Grundstücke vornehmen und die Stadt sonst ab Januar keine rechtliche Grundlage zur Steuererhebung gehabt hätte.