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Misshandlung im Altenheim Priorau Misshandlung im Altenheim Priorau: Mildere Strafen für zwei Pflegekräfte nach Berufung

Von stefan schröter 30.07.2014, 13:48
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat die Strafen gegen zwei Pflegekräfte abgemildert, die Senioren vor mehr als vier Jahren im Priorauer Altenheim misshandelt haben sollen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat die Strafen gegen zwei Pflegekräfte abgemildert, die Senioren vor mehr als vier Jahren im Priorauer Altenheim misshandelt haben sollen. Archiv/dpa Lizenz

priorau/dessau-Rosslau/MZ - Das Landgericht Dessau-Roßlau hat die Strafen gegen zwei Pflegekräfte abgemildert, die wegen Übergriffen auf Senioren im Priorauer Altenheim bereits verurteilt waren. Ein 34-Jähriger und ein 29-Jähriger sind nun wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung mit geringeren Bewährungsstrafen schuldig gesprochen worden.

Bei dem jüngeren Angeklagten handele es sich um gefährliche Körperverletzung im minderschweren Fall. Den 34-Jährigen verurteilten die Richter zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er wurde wegen der Fußgelenksverletzung bei einer Seniorin zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Gegen den 29-Jährigen sprach das Gericht eine Geldstrafe von 3 600 Euro aus, die er zahlen muss, sofern er innerhalb eines Bewährungsjahres auffällig wird.

Vorwurf der Misshandlung

Den Männern aus Bitterfeld-Wolfen und Jeßnitz wurde vorgeworfen, einer Frau im Altenheim ein Kissen ins Gesicht gedrückt zu haben und so in das Bett einer anderen Frau gesprungen zu sein, dass ihr Fußgelenk brach. Außerdem sollen sie einer Dame gemeinsam Reinigungsschaum in das Gesicht gesprüht, sie geboxt und mit einer Windel geschlagen haben. In einem Fall habe ein Angeklagter einer Seniorin in die Wange gekniffen. Die Fälle ereigneten sich Heiligabend 2010. Eine Kollegin hatte die Vorwürfe erhoben.

Vor dem Bitterfelder Amtsgericht waren die Männer zu 14 und zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten die Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Die ursprüngliche rechtliche Bewertung als Misshandlung von Schutzbefohlenen war nun aus Sicht der Dessauer Kammer nicht mehr haltbar, da es an den Voraussetzungen des Quälens und des rohen Misshandelns gefehlt habe. Daher auch die milderen Urteile.

Vor dem Urteil gab es zwischen den Verfahrensbeteiligten eine Verständigung. Das heißt, dass die Beweisaufnahme verkürzt wurde, und: „Das bedeutet auch, dass die Angeklagten den Tatvorwurf einräumen“, sagte eine Gerichtssprecherin der MZ.

Im Urteil berücksichtigte das Gericht, dass es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Darüber hinaus seien die beiden nie auffällig geworden und nicht vorbestraft. Das habe sich strafmildernd ausgewirkt. Die Verurteilung samt Geldstrafe auf Bewährung tauche in künftigen Führungszeugnissen des 29-Jährigen nicht auf. Anders ist dagegen die Situation für den 34-Jährigen.

Nach dem Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Das letzte Wort hat dann das Oberlandesgericht Naumburg.