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Neue Corona-Regeln Mehr Eigenverantwortung in Anhalt-Bitterfeld: Kein PCR-Test bei Corona-Infektion, Isolation endet automatisch

Anhalt-Bitterfeld hebt zudem die Freitestung auf.

Von Frank Czerwonn Aktualisiert: 24.05.2022, 10:40
Künftig genügt ein einfacher Antigen-Test zum Nachweis der Corona-Infektion.
Künftig genügt ein einfacher Antigen-Test zum Nachweis der Corona-Infektion. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbil)

Bitterfeld/MZ - In Anhalt-Bitterfeld treten ab diesen Dienstag neue Lockerungen zu den Quarantäneregeln in Kraft. Dazu hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Grund ist ein neuer Quarantäneerlass des Gesundheitsministeriums.

Demnach genügt ab sofort ein positiver zertifizierter Schnelltest - zum Beispiel aus einem Testzentrum oder der Apotheke - als Nachweis für eine Infektion mit dem Coronavirus. „Eine Nachtestung mittels PCR ist nicht mehr zwingend erforderlich“, erklärt Kreissprecher Udo Pawelczyk.

Eigenverantwortung für Corona-Erkrankte in Anhalt-Bitterfeld steigt

Außerdem besteht für positiv Getestete nun keine Pflicht mehr zu einer Freitestung aus der Isolation. Ausgenommen sind allerdings Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich. Für alle anderen endet die behördlich angeordnete Isolation automatisch nach fünf Tagen. Da aus der Erfahrung heraus aber viele länger als fünf Tage das Virus in sich tragen, empfiehlt der Landkreis dringend eine wiederholte Testung oder Selbsttestung ab dem fünften Tag mit einem Antigen-Schnelltest.

Und was ist, wenn man nach dem fünften Tag weiterhin Symptome zeigt? „Dann sollten sich Kranke eigenverantwortlich isolieren“, sagt Pawelczyk. Beispielsweise durch eine Krankschreibung, durch Homeoffice oder ein Entschuldigungsschreiben für die Schule. „Es erfolgt aber keine Verlängerung der angeordneten Isolierung durch das Gesundheitsamt.“ Auch bestehe kein Anspruch auf Entschädigung nach Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz.

Etwas anders läuft das bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten. Diese brauchen zur Wiederaufnahme der Arbeit eine Freitestung. „Der Nachweis ist dem Arbeitgeber auf Anforderung vorzulegen“, so der Sprecher. Ist man weiterhin positiv, werde die Wiederaufnahme der Arbeit für zwei weitere Tage untersagt. Hier erfolg auch die Entschädigungszahlung.