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Corona-Update Landkreis Anhalt-Bitterfeld stellt Quarantäne-Bescheinigung nur noch in Einzelfällen aus

Ein positiver PCR-Test ist im Normalfall ausreichend.

Von Karl Ebert Aktualisiert: 26.04.2022, 17:33
Ein positiver Corona-Schnelltest (Symbolbild)
Ein positiver Corona-Schnelltest (Symbolbild) (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Köthen/MZ - Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat erneut ein Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu beklagen. Laut Pressestelle handelt es sich um einen Mann aus Zerbst. Damit steigt die Zahl der Todesopfer auf 376. Am Dienstag wurden 136 Neuinfektionen übermittelt. Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz stieg laut RKI von Montag zu Dienstag von 810,9 auf 839,0.

Aus gegebenem Anlass und wegen vieler Rückfragen informiert Sprecher Udo Pawelczyk noch einmal, dass mit der 4. Allgemeinverfügung zur Regelung der Absonderung und Benennung der Kontaktpersonen vom 15. April keine Isolations- und Quarantäneverfügungen mehr ausgestellt werden. „Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass Kontaktpersonen nur dann in Quarantäne müssen, wenn kein Ausnahmetatbestand zur Quarantäne besteht“, sagt Pawelczyk. Das ist der Fall, wenn bei Personen ein vollständiger Impfschutz seit mehr als 90 Tagen gilt und sie keine zweite Einzelimpfung erhalten haben.

Sofern Personen engen Kontakt zu einem mit dem Coronavirus infizierten Menschen hatten und als enge Kontaktpersonen gelten sowie keine Ausnahme besteht, muss auch die Kontaktperson in Quarantäne. „Weil aber kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, ist das Ausstellen einer Quarantäneverfügung nicht mehr notwendig“, erklärt Pawelczyk. Darüber hinaus ist für Infizierte die aktuell geltende Allgemeinverfügung in Verbindung mit einem positiven PCR-Test ausreichend, damit der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung beim Landesverwaltungsamt beantragen kann.

In Einzelfällen kann eine Isolationsbescheinigung beantragt werden: corona@anhalt-bitterfeld.