1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. Kein Gebührenerlass: Kein Gebührenerlass: Eltern müssen für Notbetreuung in Muldestausee zahlen

Kein Gebührenerlass Kein Gebührenerlass: Eltern müssen für Notbetreuung in Muldestausee zahlen

Von Ulf Rostalsky 26.06.2020, 10:14
Während der Schließzeit der Kitas hatten die Kinder mit bunten Steinen Zusammenhalt demonstriert.
Während der Schließzeit der Kitas hatten die Kinder mit bunten Steinen Zusammenhalt demonstriert. André Kehrer

Pouch - Die Gemeinde Muldestausee wird für die Notbetreuung von insgesamt 258 Mädchen und Jungen in kommunalen Kitas und Einrichtungen in freier Trägerschaft Gebühren erheben. Darauf haben sich die Gemeinderäte mehrheitlich verständigt.

Allerdings soll die Nutzung der Einrichtung im Mai nicht mit den sonst üblichen Beiträgen beglichen werden. Berechnet wird nur der Bedarf, der von Eltern im Vorhinein in der jeweiligen Kita angemeldet worden war.

Ein solches Abrechnungssystem hatte Katrin Hopfe vorgeschlagen. Die Ortsbürgermeisterin von Rösa sieht mit der stundenweisen Abrechnung eine weitgehend faire Variante. Allerdings wurde sie von Kritikern wie Schwemsals Ortsbürgermeister Gottfried Weihe und auch von Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos) auf die Tücken des Modells hingewiesen.

Gebühreneinzug soll zumindest einen Teil der laufenden Kosten für den Kita-Betrieb decken

Die auf dem Anmeldebogen erfassten Stunden müssen nicht der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit entsprochen haben. „Alles nach echter Stundenzahl aufzusplitten ist schwierig und sehr aufwendig“, stellt Weihe fest. Und fügt hinzu, dass Kosten für Erzieherinnen ohnehin angefallen wären. „Sie waren nicht zu Hause. Sie standen zur Verfügung.“

Fest steht, dass die Gemeinde mit dem jetzt beschlossenen Gebühreneinzug zumindest einen Teil der laufenden Kosten für den Kita-Betrieb decken kann. Wie hoch der Anteil tatsächlich ist, ist offen. Allerdings hatte Verwaltungschef Giebler bereits im Haupt- und Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass ein kompletter Verzicht auf Gebühren für die Notbetreuung der Gemeinde in einem Monat fast 40.000 Euro gekostet hätte. Allerdings wäre die Kommune und auch ein Teil der Räte bereit gewesen, die Kosten zu stemmen.

Zwei weitere Varianten sind im Gemeinderat diskutiert worden

Argumentiert wurde unter anderem mit der Corona-bedingten Belastung von Eltern und auch damit, dass andere Einnahmeausfälle die Gemeinde sehr viel mehr schmerzen würden als ein Gebührenverzicht. So wird in der Verwaltung zum Beispiel davon ausgegangen, dass sich die Gewerbesteuer um wenigstens 125.000 Euro reduzieren wird. Der Anteil an der Einkommenssteuer soll ersten Berechnungen zufolge sogar um fast 371.000 Euro geringer ausfallen.

Im Rat war neben der jetzt beschlossenen Variante und dem Komplettverzicht auf die Gebühren auch ein Staffelmodell vorgestellt worden. So sollten im Mai bei Inanspruchnahme von einem bis fünf Betreuungstagen 25 Prozent des Kostenbeitrags fällig werden. Für sechs bis zehn Tage Nutzung waren 50, für elf bis 15 Tage 75 und für eine Nutzung ab 16 Betreuungstagen die vollen 100 Prozent vorgesehen. Damit hätte das Minus der Gemeinde nicht mehr als 10.000 Euro betragen.

Der April bleibt unabhängig von der Inanspruchnahme einer Notbetreuung kostenfrei. Das Land springt hier in die Bresche. (mz)