Hauptstraße in Jeßnitz Hauptstraße in Jeßnitz: "Er hat damit Kompetenzen überschritten"

Raguhn-Jeßnitz - Zusätzliche Kosten für das Großprojekt Hauptstraße in Jeßnitz sorgen für Ärger in Raguhn-Jeßnitz: Im Kern geht es um einen Nachtrag von 35.000 Euro, den Bürgermeister Eberhard Berger (CDU) aus dem Haushalt bereitgestellt hat.
Die Summe liegt über der Wertgrenze, innerhalb derer das Stadtoberhaupt selbst entscheiden kann. Zuständig dafür wäre letztlich auch der Stadtrat. Während Berger mit einer nötigen Eilentscheidung argumentiert und auf nachzuholende Beschlüsse verweist, sieht der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Tilo Hörtzsch (CDU) eine Kompetenz-Überschreitung.
„Im Grunde wird jetzt der Rat vor das Loch geschoben.“
„Die Summe ist längst verbaut. Aber die Gremien sind erst jetzt und damit viel zu spät informiert worden. Sie wurden schlicht übergangen.“ Jüngst landete zwar der Nachtrag zwar auf der Tagesordnung seines Ausschusses, der die Mittel-Bereitstellung befürwortete. „Beschließen muss aber der Stadtrat. Und der hätte zeitnah gesondert einberufen werden müssen“, so Hörtzsch. „Im Grunde wird jetzt der Rat vor das Loch geschoben. Er hat gar keine andere Wahl, als den Nachtrag zu beschließen und soll damit die Sache ausbügeln.“
Bereits 2013 hatte der Stadtrat zusätzliche Ausgaben über rund 105 000 Euro abgesegnet. Der Bau war für das laufende Jahr zunächst mit 480 000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Bau in Jeßnitz umfasst den lang erstrittenen Fußgängerüberweg, aber auch die grundhafte Sanierung auf 170 Metern Hauptstraße. Gebaut wurde ab März zwischen Raguhner und Schulstraße. Auch die unterirdische Wirtschaft wurde auf Vordermann gebracht. Beteiligt waren unter anderem Stadt, Land und der AZV.
Die Kosten für dieses Haushaltsjahr belaufen sich mit Nachtrag auf 515 000 Euro, so Bürgermeister Berger. Für das Projekt flossen Fördermittel. Nun steht die Straße kurz vor der Freigabe: Eine Dankeschönveranstaltung der Kinder von Kita und Grundschule findet am Donnerstag statt. Die offizielle Übergabe soll in den nächsten Wochen erfolgen.
Kommunalverfassung erlaubt eigenmächtige Entscheidungen
Laut Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt kann der Bürgermeister eigenmächtig Entscheidungen zu außerplanmäßigen Ausgaben treffen, mit denen Wertgrenzen überschritten werden. „Das ist der Fall, wenn die Angelegenheit so eilig ist, dass die planmäßige Stadtratssitzung nicht abgewartet werden kann. Beispielsweise bei einer Gefahrenabwehr“, erklärt Bernhard Böddeker, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Kommunales beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, allgemein das Prozedere. Nach diesen Eilentscheidungen müsse aber der Stadtrat unverzüglich über die Gründe informiert und einbezogen werden. „Dazu dient dann auch eine Sondersitzung des Stadtrates.“
Bürgermeister verteidigt Eilentscheidung
Bürgermeister Berger sieht sich im Recht. „Ich habe keine Sondersitzung einberufen, weil die genauen Kosten erst Mitte November feststanden. Nächste Woche tagt der Stadtrat zum Nachtrag und ich sehe nicht, dass eine Entscheidung früher hätte herbei geführt werden können.“ Er verteidigt die Eilentscheidung, weil sonst der Baufortschritt in Gefahr gewesen sei. Nun würde der Beschluss „eben nachgeholt“. Die zusätzlichen 35.000 Euro wurden unter anderem dafür eingesetzt, eine alte Tankstelle zu beseitigen und den Boden zu stabilisieren. Zudem musste in der Schulstraße ein Geogitter zur Stabilität eingesetzt werden. „Das sind alles Dinge, die vor dem Bau nicht absehbar waren“, so Berger. (mz)