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Halt in Wittenberg verpasst Halt in Wittenberg verpasst: Zug angehalten! Polizei holt betrunkenen Lokführer aus ICE

09.01.2019, 17:43
Ein ICE am Bahnhof in Bitterfeld
Ein ICE am Bahnhof in Bitterfeld Kehrer

Bitterfeld - In Bitterfeld ist am Dienstagabend ein ICE von der Polizei gestoppt worden. Der Grund: Der Lokführer hatte zuvor den Halt in Wittenberg verpasst. Ein in Bitterfeld durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von fast 2,5 Promille.

ICE 993 war auf dem Weg von Hamburg nach Leipzig

Der ICE 993 war von Hamburg nach Leipzig unterwegs und sollte gegen 22.10 Uhr in Wittenberg halten. Der Zug fuhr allerdings durch die Lutherstadt durch. Gegen 22.30 Uhr wurde der Zug schließlich in Bitterfeld angehalten. Wie, dazu wurden keine Angaben gemacht. Auch die Anzahl der Fahrgäste blieb unklar.

Nach MZ-Informationen wurde der Lok-Führer von Beamten des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld zum Alkoholtest gebeten, ehe ihm angesichts des festgestellten Wertes die Weiterfahrt untersagt und ein neuer Lokführer von der Bahn organisiert wurde.

Laut der Seite Zugfinder.de hatte der Zug bei Ankunft in Leipzig eine Verspätung von 65 Minuten. Als offiziellen Grund gab die Deutsche Bahn eine „Verzögerung im Betriebsablauf“ an.

Deutsche Bahn bestätigt nur verpassten Halt in Wittenberg

Die Bahn wollte am Mittwochabend nur den verpassten Halt bestätigen. Die genauen Umstände würden untersucht, teilte ein Bahnsprecher mit. „Wir entschuldigen uns bei unseren Fahrgästen für die Unannehmlichkeiten, die sie durch die Situation in Wittenberg und Bitterfeld hatten.“ Selbstverständlich würden in diesem Fall die Entschädigungsregeln der Fahrgastrechte vollumfänglich gelten.

Die Rückfahrt der betroffenen Fahrgäste aus Wittenberg war mit dem nächsten Zug in Richtung Wittenberg erfolgt.

Bahn verweist auf Null-Promille-Grenze im Führerstand der Lok

Zugleich stellte ein Bahnsprecher klar. „Unabhängig davon, was die Untersuchungen im aktuellen Fall ergeben, gilt bei der DB eine Null-Promille-Grenze in den Führerständen unserer Züge.“ Verstöße dagegen nehme die DB sehr ernst und ahnde sie nach einem strengen Regelwerk. Der Triebfahrzeugführerschein werde sofort eingezogen und dem Eisenbahnbundesamt übergeben. Um den Führerschein wiederzuerlangen, müsse der Mitarbeiter belegen, dass kein krankheitsbedingter Alkoholmissbrauch vorliegt und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Zudem muss das Eisenbahnbundesamt der Rückgabe des Führerscheins zustimmen.

(mz/sb/fr)