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EU-Verordnung EU-Verordnung: Der Glühlampen-Ausstieg

02.05.2012, 16:21

Bitterfeld/MZ. - Die Glühlampe hat der Amerikaner Thomas Alva Edison 1879 erfunden.

Nach über 140 Jahren sind die Tage der Glühbirne gezählt. Denn nur fünf Prozent des Stroms verwandelt sie in Licht, der Rest geht als Wärme verloren. Die Glühlampe gilt deshalb als Energiefresser und Klimazerstörer.

Die EU-Staaten haben 2008 das schrittweise Verbot der Glühbirne ab 2009 entschieden. Damit Energie effizienter genutzt und Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden, sollen die Glühlampen stufenweise erst aus den Geschäften und dann aus den Haushalten verschwinden.

Seit dem 1. September 2009 dürfen keine Glühlampen mit 100 Watt und mehr sowie mattierten Lampen verkauft werden.

Genau ein Jahr später fallen auch klare Lampen mit 75 Watt unter diese Regelung.

Ab September 2011 dürfen Glühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Glühlampe nicht mehr in den Handel gebracht werden.

In diesem Jahr sollen ab September alle Birnen mit mehr als 10 Watt aus dem Handel genommen werden. Lampen mit weniger Watt, wie bei der Weihnachtsbeleuchtung, sind weiterhin erlaubt.

Ab 2016 sollen auch nicht-effiziente Halogenlampen vom Markt verschwinden.

Im günstigsten Fall kann so der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden, so das Umweltbundesamt - das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).