Kritik an Maßnahmen Einwohneranträge gegen Impfpflicht unzulässig - AfD Bitterfeld-Wolfen hatte 3.000 Stimmen gesammelt
Im Fokus des Einwohnerantrags hatte unter anderem die ab 16. März geltende Impfpflicht gegen das Corona-Virus für pflegerische Einrichtungen gestanden.

Anhalt-Bitterfeld/MZ - Einwohneranträge, welche die Umsetzung der Impfpflicht und des Infektionsschutzgesetzes betreffen, sind unzulässig und dürfen von Kreistagen oder Gemeinderäten nicht inhaltlich behandelt werden.