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Kritik an Maßnahmen Einwohneranträge gegen Impfpflicht unzulässig - AfD Bitterfeld-Wolfen hatte 3.000 Stimmen gesammelt

Im Fokus des Einwohnerantrags hatte unter anderem die ab 16. März geltende Impfpflicht gegen das Corona-Virus für pflegerische Einrichtungen gestanden.

Aktualisiert: 28.01.2022, 16:35
In der Pflege soll ab März eine Impfpflicht gegen Corona gelten. (Symbolbild)
In der Pflege soll ab März eine Impfpflicht gegen Corona gelten. (Symbolbild) (Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbil)

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Anhalt-Bitterfeld/MZ - Einwohneranträge, welche die Umsetzung der Impfpflicht und des Infektionsschutzgesetzes betreffen, sind unzulässig und dürfen von Kreistagen oder Gemeinderäten nicht inhaltlich behandelt werden.