Kritik an Maßnahmen Einwohneranträge gegen Impfpflicht unzulässig - AfD Bitterfeld-Wolfen hatte 3.000 Stimmen gesammelt
Im Fokus des Einwohnerantrags hatte unter anderem die ab 16. März geltende Impfpflicht gegen das Corona-Virus für pflegerische Einrichtungen gestanden.
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Anhalt-Bitterfeld/MZ - Einwohneranträge, welche die Umsetzung der Impfpflicht und des Infektionsschutzgesetzes betreffen, sind unzulässig und dürfen von Kreistagen oder Gemeinderäten nicht inhaltlich behandelt werden.